DJV fordert Änderung im Parteiengesetz
AfD beschloss Möglichkeit zum Journalisten-Ausschluss
Berlin. Nach dem Beschluss des AfD-Bundesparteitags, auch künftig Journalisten von bestimmten Debatten bei Parteitagen auszuschließen, bekräftigt der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) seine Forderung nach einer Änderung des Parteiengesetzes. »Dazu sollte eine Vorschrift ähnlich wie im Versammlungsrecht für die Durchführung von Parteitagen eingefügt werden, die den Ausschluss von Pressevertretern verbietet«, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Montag in Berlin. Verstöße müssten mit einem Bußgeld oder einer Reduzierung der Parteienfinanzierung sanktioniert werden.
Die AfD hatte am Sonntag in Augsburg beschlossen, dass mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder einen Parteitagsauschluss der Presse beantragen müssten. Anschließend ist die Zustimmung einer Mehrheit des Kongresses nötig. Ende Juni fand der Landesparteitag der AfD in Hamburg unter Ausschluss der Medien statt, in Bremen versuchten Aktivisten der Partei, Pressefotos zu unterbinden. Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland sind nach geltendem Parteiengesetz Ausschlüsse von Journalisten möglich. Eine Partei könne »in Ausnahmefällen« auch eine Diskussion zu einem Punkt auf ihrem Parteitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen, sagte der Jurist dem »Handelsblatt«.
Überall sagte, der DJV werde weiterhin Ausschlüsse von Pressevertretern im Einzelfall juristisch prüfen. Bislang herrsche unter den Parteien noch weitgehend der Konsens, dass es sich nicht gehöre, Journalisten von Parteitagen auszuschließen. Durch das Verhalten der AfD könne sich dies aber möglicherweise schnell ändern, befürchtet Überall. epd/nd
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