Medizinstudienplatz-Vergabe nach einem neuen Verfahren
Nachtrag zur Studentenserie
Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder hat in Erfurt die Eckpunkte für eine Neuregelung des Zulassungsverfahrens beschlossen, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig wurde. Die bislang geltende Wartezeitquote soll abgeschafft werden. Die Abiturbestenquote für Topbewerber wird hingegen beibehalten.
Der Hochschulkompass listet Studien- und Promotionsmöglichkeiten in Deutschland auf unter hochschulkompass.de
Eine gute Datenbank über Studiengänge bietet auch »Zeit Campus« unter studiengaenge.zeit.de
Weitere Informationen bieten studieren-in-bb.de (für Berlin und Brandenburg mit Messen, zum Beispiel am 9./10. November 2018 in Berlin) oder arbeiterkind.de (für alle, die als erste in ihrer Familie studieren) und unter studienwahl.de nd
Nach einem festen Schlüssel gehen 20 Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin an die Bewerber mit den besten Abiturnoten, worauf nur Einserabiturienten bauen können. Weitere 20 Prozent wurden bisher über die Wartezeit nach dem Abitur vergeben. Diese Regelung entfällt künftig. Die restlichen 60 Prozent der Studenten werden bislang nach unterschiedlichen Kriterien von den Hochschulen selbst ausgesucht. Die Abiturnote ist auch dabei maßgeblich.
Dieses Auswahlverfahren der Hochschulen soll auch künftig nicht grundsätzlich geändert werden. Neu ist aber, dass neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien bei der Auswahl der Bewerber eine Rolle spielen müssen. Welche das sind, wollen die Kultusminister noch in diesem Jahr entscheiden.
Um den Langzeitwartenden gerecht zu werden, soll geprüft werden, ob die in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen berücksichtigt werden können. So soll es eine sogenannte Talentquote geben, die die besondere Eignung von Studienplatzanwärtern auch unabhängig von der Abiturnote einbezieht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Dezember 2017 die derzeitige Numerus-Clausus-Regelung in einem Grundsatzurteil zum Teil als verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter störten sich dabei nicht grundsätzlich an der hohen Bedeutung der Abiturnote. Sie kritisierten aber die zu langen Wartezeiten auf einen Medizinstudienplatz von bis zu acht Jahren. Zudem gaben sie vor, dass der Gesetzgeber für das Auswahlverfahren der Hochschulen neben der Abiturnote weitere Auswahlkriterien vorschreiben muss.
Das Zulassungsverfahren soll bis Ende 2019 in einem neuen Staatsvertrag geregelt werden. Die KMK räumte aber ein, dass das neue System und vor allem der Datenaustausch mit den Hochschulen aus technischen Gründen bis dahin noch nicht komplett funktionieren würden.
Die Zahl der Bewerber für ein Medizinstudium ist stark gestiegen. Im Wintersemester 2017/2018 bewarben sich mehr als 43 000 auf knapp 9200 Plätze. Damit kamen auf jeden Studienplatz fünf Interessenten.
Die Kultusminister von Bund und Ländern bekräftigten darüber hinaus das Ziel, den Digitalpakt Schule im Jahr 2019 zu starten. Es bleibe gemeinsames Ziel, bis zum Ende der Legislaturperiode dreieinhalb Milliarden Euro und damit ab dem kommenden Jahr insgesamt fünf Milliarden Euro für fünf Jahre in eine bessere Ausstattung der Schulen mit Computern und schnellem Internet zu investieren. AFP/nd
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