Strafgelder mit sozialer Dimension
Sachsens Justiz verhängte Bußen in Millionenhöhe
Dresden. Die von sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängten Geldstrafen, -bußen und -auflagen haben sich im vergangenen Jahr wieder auf eine Millionensumme belaufen. Allein Geldauflagen bei Verfahrenseinstellung ergaben rund 5,1 Millionen Euro, wovon gut 40 Prozent nach Angaben des Justizministeriums in die Sächsische Staatskasse flossen.
An Geldstrafen und Geldbußen wurden 43,2 Millionen Euro verhängt. Die Summe enthält aber auch Gerichtskosten, die nicht getrennt ermittelt werden - etwa für Gutachter, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Tatsächlich wurden jedoch nur 23,7 Millionen Euro gezahlt. Denn: »Es gibt auch die Möglichkeit der Ersatzfreiheitsstrafe«, erklärte das Justizministerium in Dresden. Im vergangenen Jahr machten von dieser Möglichkeit rund 3700 Straftäter Gebrauch.
Gut ein Fünftel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen wurden bundes- und landesweit tätigen gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen zugesprochen, von denen rund 683 221 Euro ankamen - fast 200 000 Euro weniger als im Vorjahr. Auf fast 2,1 Millionen Euro - das sind 500 000 Euro weniger als im Jahr 2016 - summiert sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Zwei Millionen Euro flossen an oft dringend auf Geldspenden angewiesene kleinere Vereine in den sechs Gerichtsbezirken. »Mit einer Sanktion kann damit gleichzeitig Positives bewirkt werden«, sagte der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).
Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen eine Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss damit einverstanden sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum. Beim Oberlandesgericht (OLG) werden jährlich Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen.
In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten, der mit dem jeweiligen Delikt zu tun hat. Die meisten Richter neigen zu Institutionen, von denen sie wissen, dass diese das Geld sinnvoll verwenden. im vergangenen Jahr hatten sie die Wahl unter 442 bundesweit tätigen Initiativen, 160 landesweiten und 1740 regionalen. Dazu zählten vor allem Sportvereine, der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Kultur und Integration.
Die höchsten Summen wurden den Angaben zufolge Vereinen zugesprochen, die in der Gesundheitsförderung oder Auslandshilfe tätig sind, wie DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei), Amnesty International, Luftrettung, Umweltstiftung, Ärzte ohne Grenzen, Welthunger- und Flüchtlingshilfe. Dazu kommen solche, die sich um Opfer von Straftaten oder um den Natur- und Tierschutz kümmern. Aber auch der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, die Kinderarche Sachsen, Hospizdienste, der Förderverein der Städtischen Theater, die Dresdner Mediclowns sowie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wurden bedacht. dpa/nd
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