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Urteil gegen Nauener Nazi aufgehoben

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Der Prozess gegen den ehemaligen Nauener NPD-Stadtverordneten Maik Schneider und einen Komplizen muss neu aufgerollt werden. Schneider und mehrere Mittäter hatten im Februar 2017 die Turnhalle des Oberstufenzentrums in Nauen angezündet, kurz bevor dort Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Die zerstörte Halle musste abgerissen und für 3,5 Millionen Euro neu gebaut werden. Das Landgericht Potsdam hatte Schneider zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aufgehoben und seinen Entschluss am Donnerstag veröffentlicht.

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass ein Schöffe im Landgerichtsprozess Äußerungen von Schneider zu seiner Tat als »Quatsch« bezeichnet hatte. Die darauf folgenden Zweifel Schneiders an der Unparteilichkeit des Schöffen waren aus Sicht des BGH gerechtfertigt.

Schneiders Verteidiger Michael Knaak will nun vor dem Oberlandesgericht versuchen, seinen Mandanten aus der Untersuchungshaft herauszubekommen. Schneider sitze seit zwei Jahren und vier Monaten ohne rechtskräftiges Urteil in Untersuchungshaft, sagte Knaak am Donnerstag dem Sender rbb.

Der BGH hob auch das Urteil gegen einen Mitangeklagten Schneiders in Bezug auf das Strafmaß auf. Dieser war wegen der Brandstiftung und anderer Delikte zu insgesamt sieben Jahren verurteilt worden. Wegen Ungereimtheiten bei der Bewertung einzelner Strafen müsse über diese Gesamtstrafe neu verhandelt und entschieden werden, so die BGH-Richter. dpa/nd Seite 11

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