Und bald schon ist Sommerpause

Der Bundestag ermittelt - nichts. Dröge Zeugenbefragung zum Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt

  • René Heilig
  • Lesedauer: 5 Min.

Seit dem bislang schwersten islamistisch geprägten Anschlag in Deutschland sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Als Täter ermittelt wurde damals ein Mann namens Anis Ben Othman Amri. Der 24-jährige Tunesier hat am 19. Dezember 2016 in Berlin einen polnischen Lkw-Fahrer erschossen und war dann mit dessen Sattelschlepper in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast. Tage später erschoss die italienische Polizei den flüchtigen Amri.

Wie es zu der Tat an der Berliner Gedächtniskirche kam, bei der elf Menschen getötet und über 50 zum Teil schwer verletzt wurden, beschäftigt Parlamente. Das von Nordrhein-Westfalen hat einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, das Berliner Abgeordnetenhaus ebenso, denn das Berliner Landeskriminalamt »patzte« bei der Observation des aus NRW in die Hauptstadt umgesiedelten Amri nicht nur einmal. Seit Ende vergangener Woche vernimmt auch das bereits vor Monaten eingerichtete Untersuchungsgremium des Bundestages Zeugen.

Laut italienischem Justizministerium war Amri 2011, da feierte man rings ums Mittelmeer den »Arabischen Frühling«, auf der Insel Lampedusa gelandet und offenbarte viel kriminelle Energie. Resultat: vier Jahre Haft. Im Juli 2015 meldete er sich in einem Freiburger Polizeirevier als Asylbewerber. Fortan lebte Amri mit 14 verschiedenen Identitäten, zockte mehrfach sogenannte Asylleistungen ab, er stahl, war an einer Kneipenstecherei beteiligt, soff und vertickte ebenso wenig korantreu Drogen. Und er traf sich mit Islamisten, radikalisierte sich, drohte mit Anschlägen. Die NRW-Sicherheitsbehörden kümmerten sich. Wie, das ist noch abschließend zu bewerten.

Im Bundestag gibt es, was Untersuchungsausschüsse betrifft, reichlich und auch parteiübergreifend gute Erfahrung. Doch auch wer noch jung im Amte ist, sollte wissen, dass fleißiges Aktenstudium sowie Offenheit im Geiste Grundlagen jeder sachdienlichen Ermittlung sind. Was also soll das politisch motivierte Gespreize, mit dem einige Abgeordnete am Donnerstag zu brillieren versuchten? Darin einen Affront gegenüber den Opfern und Hinterblieben zu sehen, ist gewiss nicht übertrieben. Ganz zu schweigen vom Auftrag des Ausschusses, Schlussfolgerungen für eine bundesweit verbesserte Sicherheitskultur zu ziehen.

Geladen war zunächst der ehemalige Sonderermittler der nordrhein-westfälischen Landesregierung Bernhard Kretschmer. Er verteidigte sein Gutachten zum Fall Anis Amri, das er im Auftrag der damaligen rot-grünen Landesregierung Anfang 2017 vorgelegt hatte. Kein leichter Job, das Thema bot - und bietet - politische Brisanz. Im Mai 2017 standen zudem Wahlen in in NRW an. Dennoch seien ihm keinerlei Vorgaben gemacht worden, betonte Kretschmer. »Wenn ich Fehler gefunden hätte, wäre das auch in das Gutachten hineingekommen«, bekräftigte dagegen der in Gießen lehrende Völker- und Europarechtsexperte mehrfach. Was vor allem die Unionsvertreter in ihrer quälend rechthaberischen Fragerei bezweifelten.

In NRW habe man den späteren Attentäter Amri früh als gefährlich erkannt, sich aber durch Umstände, die außerhalb ihrer Verantwortung lagen, an wirksamen Maßnahmen gehindert gesehen, resümierte Kretschmer. Um Amri loszuwerden, hätten die Zuständigen auf ein zügiges Asylverfahren gesetzt, dessen Endpunkt die Ausreise stehen sollte. Allerdings erhielt Amri erst am 28. April 2016 - neun Monate, nachdem er um Asyl nachgesucht hatte - Gelegenheit, in Dortmund einen Asylantrag einzureichen. Warum? Es war die Zeit, in der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gnadenlos überlastet war. Als bei der Befragung das Wort »Asylflut« fiel, wuchs der AfD-Vertreter über sich hinaus. Wie seine Partei ist er offenkundig nicht willig, den Unterschied zwischen plumpem Wahlkampf und der Arbeit in einem Untersuchungsausschuss zu lernen.

Tatsache ist: Erst am 11. Juni 2016 war Amris Asylantrag rechtskräftig abgelehnt. Doch was half das? Die Behörden seines Heimatlandes nahmen den kleinkriminellen Islamisten nicht zurück. Amri in Abschiebegewahrsam zu nehmen, konnte also laut Kretschmer keine Option sein. Schon weil die damalige Rechtslage es nicht zuließ.

Eine zweite Möglichkeit, Amri heim zu schicken, hatte man in der NRW-Sicherheitskonferenz bereits im Februar 2016 erwogen: Abschiebung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Dazu hätte man allerdings die Erkenntnisse der LKA-Ermittlungskommission »Ventum« nutzen müssen, die das Umfeld des jetzt vor Gericht stehenden radikalislamischen Predigers Abu Walaa aufklärte. Der Mann heißt eigentlich Ahmad A. und soll der Kopf eines IS-Netzwerkes gewesen sein. In dem bewegte sich auch Amri. Er wurde vom LKA in NRW intern als »Nachrichtenmittler« eingestuft. Trotz wiederholter Nachfragen des LKA habe der zuständige Generalbundesanwalt es abgelehnt, seine Erkenntnisse zu teilen, schrieb das LKA wortgleich in verschiedene Berichte. Kretschmer glaubte sie, der gescholtene Generalbundesanwalt jedoch bestreitet, jemals gefragt worden zu sein.

Einerlei, dem LKA wie dem obersten Ankläger der Bundesrepublik ist es offenbar darum gegangen, einen wichtigen Informanten aus der Abu-Walaa-Gruppierung zu schützen. Noch heute sind die »Vertrauensperson VP 01« und deren Erkenntnisse tabu.

Die Befragung im Bundestags-Untersuchungsausschuss drehte sich mehrfach im Kreise. Man erging sich in juristische Spitzfindigkeiten und Mutmaßungen. Statt herauszufinden, was beispielsweise im Berliner Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) (schief) gelaufen ist, wurde von der Ausschussleitung nach altbekannter Art versucht, nur für den Dienstgebrauch bestimmte Papiere als stinkgeheim einzustufen.

Das ist eine ebenso erprobte wie dutzendfach abgelehnte Methode, um regierungskonform Fakten zurückzuhalten. Eine modifizierte Verweigerungsvariante widerfuhr dem FDP-Ausschussmitglied Benjamin Strasser bereits vor der Ausschusssitzung. Er hatte die Regierung schriftlich gefragt, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Zeit vor dem Berliner Anschlag einen V-Mann in jenem Umfeld eingesetzt hatte, in dem Amri verkehrte. Anfang 2017 hatte die Regierung einen solchen Spitzeleinsatz ausgeschlossen. Nun heißt es: »Eine weitergehende Beantwortung der Anfrage kann nach sorgfältiger Abwägung nicht erfolgen«, da sie das »Staatswohl« gefährden würde.

Am kommenden Donnerstag will der Ausschuss den Berliner Sonderermittler Bruno Jost befragen. Man kann erwarten, das der einstige Bundesrichter Mängel und Schlampereien beim Namen nennt. Doch dann naht die Sommerpause und ein weiteres Absinken des ohnehin nur noch geringen öffentlichen Interesses. Aufklärung erreicht man so kaum.

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