Strafbefehl gegen Politiker

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Potsdam. Das Amtsgericht Potsdam hat einen Strafbefehl gegen den früheren Landtagsabgeordneten Torsten Krause (LINKE) wegen Betrugs erlassen. Der Strafbefehl laute auf zehn Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung, sagte Gerichtssprecher Oliver Kramm am Donnerstag. Zudem habe das Gericht die Einziehung von 72 000 Euro angeordnet. Diese Summe soll sich der jetzige Büroleiter von Sozialministerin Diana Golze (LINKE) in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter im Zeitraum von 2005 bis 2012 als Fahrtkosten von der Parlamentsverwaltung erschlichen haben, indem er Lychen in der Uckermark als seinen Wohnsitz angab. Tatsächlich, so der Vorwurf, soll er seinen Lebensmittelpunkt nicht dort gehabt haben.

Krause kündigte Einspruch gegen den Strafbefehl an. Damit käme es zu einem Prozess. »Zu keinem Zeitpunkt wollte ich mir einen ungerechtfertigten finanziellen Vorteil verschaffen«, sagte der 36-Jährige. »Ich hoffe, das Gericht von meiner Unschuld überzeugen zu können.« Zugleich erklärte Krause, sein Arbeitsverhältnis als Büroleiter von Sozialministerin Golze werde beendet. Wegen der Sache hatte er sich vorher schon beurlauben lassen.

Im Oktober 2017 hatte das Landgericht Potsdam den Ex-Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (LINKE) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der 37-Jährige hatte als Abgeordneter in den Jahren 2004 bis 2014 Wohnadressen in Erkner und Beeskow angegeben, obwohl der tatsächlich in Berlin und Potsdam gelebt haben soll. So kassierte Jürgens 87 000 Euro Fahrtkosten und Mietzuschüsse. Die Linkfraktion, die ihn als Bildungsreferent beschäftigt hatte, nachdem er 2014 den Wiedereinzug in den Landtag verpasste, kündigte ihm nach dem Urteil. Dagegen klagt Jürgens vor dem Arbeitsgericht. epd/nd

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