Bei Nachzahlung keine Pfändung

Hartz IV

  • Lesedauer: 1 Min.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZB 21/17). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet, erhielt eine Hartz-IV-Empfängerin eine Nachzahlung für März bis November von über 5500 Euro. Einer ihrer Gläubiger wollte nun Teile dieses Geldes pfänden, da seiner Meinung nach durch die Nachzahlung die Pfändungsfreigrenze überschritten sei. Das zuständige Amtsgericht hob die Pfändung durch den Gläubiger aber teilweise auf. Die nachfolgende Instanz schloss sich dieser Entscheidung an, da die Nachzahlungen dem Monat zuzurechnen seien, für den sie erfolgt seien. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.

Der BGH bestätigte jetzt die Vorinstanzen. Sozialleistungen sollten dazu dienen, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, argumentierte das Gericht. Daraus folge, dass entsprechende Nachzahlungen dem Pfändungsschutz grundsätzlich unterfallen. Bei der Nachzahlung handelt es sich auf den jeweiligen Monat betrachtet um die Deckung des menschenwürdigen Bedarfs. »Nach der Gesetzesbegründung soll sichergestellt werden, dass der mit der Zahlung der Leistung verfolgte Zweck auch tatsächlich erreicht wird«, erklärt dazu Rechtsanwältin Ellen Bähr. DAH/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -