Schlappe für Eigentümerin

Die für Mittwoch angesetzte Räumung einer Wohnung in Wedding musste kurzfristig abgesagt werden

  • Christian Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Am frühen Montagabend wendet sich das Blatt: Die vier Bewohner und Bewohnerinnen der WG in der Dubliner Straße in Wedding können erst einmal aufatmen - die Zwangsräumung gegen sie ist ausgesetzt. Der juristische Hintergrund ist kompliziert. »Selbst die Gerichtsvollzieherin wusste nicht genau Bescheid«, sagt Flo, einer der WG-Bewohner, der seinen Nachnamen nicht nennen möchte. Bei dem Räumungstitel handelte es sich um ein vorläufig vollstreckbares Urteil, das heißt, die Wohnung könnte rechtskonform geräumt werden, obwohl der Rechtsstreit noch nicht vorbei ist. Denn der Fall der WG, der wegen »Überlassung der Wohnung an Dritte« die Räumung droht, wird aktuell noch vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Sollte dort aber zugunsten der WG entschieden werden und sich eine Räumung als unrechtmäßig herausstellen, hätten die Bewohnerinnen und Bewohner Anspruch auf Schadensersatz. Eine vorher zu hinterlegende Sicherheitsleistung soll garantieren, dass eventuelle Ansprüche auch gezahlt werden. Die Eigentümerseite hatte jedoch, im Gegensatz zur WG, keine Sicherheitsleistung hinterlegt. Diese Situation stellt jetzt ein Vollstreckungshindernis dar, und die Gläubigerseite muss einen neuen Räumungsantrag stellen. Es wäre dann der dritte.

Bereits 2016 wollte die Eigentümerseite räumen lassen. Auch damals hatte die WG eine Sicherheitsleistung hinterlegt. Hinzu kam noch die aufschiebende Wirkung einer Berufungsverhandlung am Landgericht. Zum aktuellen Fall sagt der Bewohner: »Die Gegenseite war so gierig, dass sie gleich räumen wollte, aber zu geizig, die Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Das ist ihr jetzt auf die Füße gefallen.« Die Eigentümerseite war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Wohngemeinschaft hofft nun auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das eine Räumung endgültig verhindert. Aber auch für eine erneute Räumungsankündigung gibt es Pläne: »Wenn die Eigentümerin weiterhin auf Gewalt setzt und dafür Obdachlosigkeit in Kauf nimmt, dann wird sie mit einem wachsenden Widerstand einer sich immer besser organisierenden Nachbarschaft und noch mehr Aktionen gegen sie konfrontiert werden«, heißt es seitens des Bündnis »Zwangsräumung verhindern«.

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