100 Tage bargeldloses Bezahlen ohne Extrakosten
Verbraucherzentrale Brandenburg
Verbraucher profitieren seit Januar von der neuen Regelung, nach der auf bargeldloses Bezahlen keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen dürfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) überprüft nun, ob sich Anbieter daran halten.
Seit dem 13. Januar 2018 dürfen Händler für das bargeldlose Bezahlen keine zusätzlichen Kosten mehr verlangen, egal ob online oder im Laden. Grund dafür ist eine europäische Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde.
»Verbraucher profitieren europaweit, da sie für das Bezahlen mit Girokarte und Kreditkarte, beispielsweise VISA oder Mastercard, SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat, keine Extrakosten mehr bezahlen müssen«, informiert Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB.
»Für das Bezahlen mit Firmenkreditkarten und Karten, die nicht von einer Bank, sondern einem Kreditkarteninstitut selbst ausgegeben werden, wie American Express oder Diners Club, gilt das Verbot jedoch nicht. Hier können weiterhin Gebühren erhoben werden«, warnt der Verbraucherschützer.
Die Einhaltung der Regel untersuchen nun die Experten der VZB und bitten dafür um die Unterstützung von Betroffenen. Diese können sich ab sofort über fürs Zahlen berechnete Entgelte beschweren - am besten per E-Mail an beschwerde@vzb.de oder in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Brandenburg. VZB/nd
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