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Wie aus einer Gewinnreise blanke Abzocke wird

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt

  • Lesedauer: 3 Min.

Noch im Sommer vergangenen Jahres war die Freude groß. Nach Teilnahme an einer telefonischen Umfrage wurde seitens tour-trends mit Sitz in Bremen zahlreichen Verbrauchern mitgeteilt, sie hätten das »ganz große Glück« gewonnen. Zur Förderung des europäischen Fremdenverkehrs seien unter allen Teilnehmern der Umfrage sechs Traumreisen für vier Personen verlost worden. Herzlichen Glückwunsch!

Neueröffnung in Königs Wusterhausen
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat am 9. April 2018 ihre Beratungsstelle in Königs Wusterhausen wieder eröffnet, und zwar am neuen Standort in Räumen der Stadtverwaltung in der Schlossstraße 3.

»Wir bieten allen Verbrauchern eine breite Palette an Beratung von Verträgen & Reklamation, über digitale Welt & Telekommunikation, Finanzen & Versicherungen, Reise & Freizeit bis hin zum Energiesparen«, so VZB-Geschäftsführer Rumpke.

Die Beratungsstelle ist jeden Montag von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie jeden Freitag von 10 bis 14 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) geöffnet. VZB/nd

Dazu gab es den Hinweis: Alle zahlen für bis zu 4 Personen 0 Euro! Vier Tage Paris, Südtiroler Bergwelten, Wien, Ostfriesland, italienische Blumenriviera und Prag standen zur Auswahl.

Aber schon auf der Rückseite des Schreibens wurde mitgeteilt, dass eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49 Euro pro Reisegast zu zahlen sei. »Bitte haben Sie Verständnis, dass die gesamten Abwicklungsarbeiten ohne entsprechendes Büropersonal überhaupt nicht möglich sind!«

Das Verständnis war jedoch aufgebraucht, als im März dieses Jahres die sogenannten Fahrausweise für die gebuchten Reisen samt Allgemeiner Geschäftsbedingungen von tour-trends in den Briefkästen landeten.

Denn: Eine Kaution in Höhe von 25 Euro ist direkt beim Busfahrer zu zahlen. Diese beinhaltet einen sogenannten Nord-/Südzuschlag, Maut- und Park- sowie Einreisegebühren, die Servicepauschale und die Gepäckmitnahme. Die Kaution wird nur mit dem kostenpflichtigen Ausflugsprogramm zum Preis von 150 Euro verrechnet, an welchen die Reisegäste von Gratisreisen garantiert teilnehmen müssen, womit aus der gebuchten 4-Tage- eine 5-Tage-Reise wird, was einen Zuschlag von 39 Euro pro Person nach sich zieht. Ein entsprechender Überweisungsträger für die Bezahlung der Verlängerungsnacht für 4 Personen in Höhe von 156 Euro lag gleich bei.

Aber das war noch längst nicht alles: Abgesehen davon, dass natürlich auch die Verpflegung für Mittag- und Abendessen zu zahlen ist, sind noch Touristensteuer, Einfahrgebühren, Fremdenverkehrsabgabe und Hotelsteuer in Höhe von 3,50 Euro pro Tag und Person an die Reiseleitung vor Ort zu zahlen.

»Ein Erlebnis, das Sie nicht vergessen werden!« - so war den Reisegewinnern versprochen worden. Doch darauf wollen unter diesen Umständen viele lieber verzichten, was sie auch ohne Konsequenzen tun können. Denn auf diese Art und Weise kommt kein gültiger Vertrag zustande. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) rät, bei der Entscheidungsfindung für oder gegen Inanspruchnahme eines sogenannten Reisegewinns auf jedem Fall die anfallenden Zusatzkosten und unklaren Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dabei lohnt auch ein Gang in ein Reisebüro, um nach einer vergleichbaren Reise zu suchen.

Vorteilhaft ist immer ein Reisevertrag mit genauer Leistungsbeschreibung, so dass damit auch die Möglichkeit besteht, bei Mängeln eine Reisepreisminderung geltend zu machen. vzsa/nd

Bei Fragen rund um Reisegewinne können sich Verbraucher persönlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder am Ratgebertelefon unter (0900) 17 75 770 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend) von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr beraten lassen.

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