Gericht stärkt Familiennachzug
Deutschland verstößt wohl gegen europäisches Recht
Luxemburg. Deutschland muss wohl den Familiennachzug für Angehörige minderjähriger Flüchtlinge großzügiger gestalten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für das Recht auf Familiennachzug das Alter des Flüchtlings bei der Einreise in die EU und beim Stellen des Asylantrags entscheidend. Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, dürfen beim Familiennachzug nicht benachteiligt werden, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-550/16).
Zur Rechtslage in Deutschland hatte es zuvor aus dem Auswärtigen Amt geheißen: »Der Nachzugsanspruch von Eltern zu einem in Deutschland lebenden, minderjährigen, anerkannten Flüchtling (...) besteht nach ständiger Rechtsprechung nur vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes. Ein Visum kann daher nur erteilt werden, solange das Kind minderjährig ist.« Vom Auswärtigen Amt war am Donnerstagmittag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. dpa/nd Seite 6
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