Rechtswidrige Razzia im Studentenhaus

Gericht in Frankfurt/Main urteilte über Polizeieinsatz

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 2 Min.

Der massive Polizeieinsatz am 13. April 2017 auf dem Gelände der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main war rechtswidrig. Ein entsprechendes Urteil des Frankfurter Amtsgerichts hat auf dem Universitätsgelände und in der hessischen Landespolitik dieser Tage für Aufsehen gesorgt. Es bedeutet auch eine schallende Ohrfeige für Landesinnenminister Peter Beuth von der CDU.

Wie berichtet waren damals rund 150 Polizeibeamte ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss in das Studierendenhaus auf dem Universitätsgelände im Frankfurter Stadtteil Bockenheim eingedrungen, hatten die Räume intensiv durchsucht und Computer beschlagnahmt. Alle Personen im Haus wurden bei der Razzia befristet festgesetzt und einer Ausweiskontrolle unterzogen. Viele wurden laut Augenzeugen auch fotografiert. Bei der Festnahme einer Person zur »Klärung ihres ausländerrechtlichen Status« setzten die Beamten Schlagstöcke und Pfefferspray gegen mehrere Dutzend Studierende ein. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) wollte diese »reine Willkür« und die damit verbundenen Verdächtigungen nicht auf sich sitzen lassen und klagte.

Minister Beuth hatte im Wiesbadener Landtag im Frühjahr 2017 in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion das damalige Vorgehen der Polizei auf dem Universitätsgelände uneingeschränkt gerechtfertigt. »Der Jurist Beuth stellte falsche Behauptungen auf, hatte wieder einmal keine Ahnung von den tatsächlichen Vorgängen und ihrer rechtlichen Deutung und ignorierte die Notwendigkeit eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses«, erklärte nun der LINKE-Landtagsabgeordnete Hermann Schaus. »Er muss sich jetzt beim AStA entschuldigen«.

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