Gysi: Bundesregierung muss Auslieferung stoppen

Vorsitzender der Europäischen Linken kritisiert Justiz in Schleswig-Holstein / Auslieferungshaftbefehl beantragt

  • Lesedauer: 3 Min.

Osnabrück. Der Vorsitzende der Europäischen Linken, Gregor Gysi, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Auslieferung des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien zu verhindern. »Es bleibt zu hoffen, dass Deutschland nicht gewillt ist, zum Gehilfen der spanischen Regierung bei der Inhaftierung von Katalanen zu werden«, sagte er der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. Er warnte die Bundesregierung davor, »Verantwortung für eine weitere gewaltsame Zuspitzung des Konflikts mit zu übernehmen und selbst Bestandteil dieses Konflikts zu werden«.

Der Konflikt zwischen Spanien und Katalonien könne nur politisch und nicht über Inhaftierungen und Verurteilungen gelöst werden, so Gysi. »Deutschland sollte wie Belgien die Finger davon lassen«, mahnte er. Hilfen zur politischen Lösung des Konflikts seien deutlich sinnvoller. Die Begründung der Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein für den Auslieferungshaftbefehl bezeichnete der Linksparteipolitiker als »abenteuerliche Rechtskonstruktion«. Die Gerichte dürften dem nicht folgen.

Puigdemont war am 25. März auf Grundlage eines von einem Gericht in Madrid erneuerten europäischen Haftbefehls bei der Durchreise durch Schleswig-Holstein festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster in Gewahrsam. Am Dienstag beantragte die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein einen Auslieferungshaftbefehl, da ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliege.

Über den Antrag muss nun das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Das deutsche Verteidigerteam des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten beantragte nach Angaben von Anwalt Till Dunckel eine Zurückweisung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft. Puigdemont und seine Strafverteidiger vertrauten »auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung« durch das Gericht, »dem sie ihre weiteren Einwände gegen die Auslieferung im Detail vortragen werden«. Der Antrag der Staatsanwälte sei »von allen Beteiligten« erwartet worden, hieß es in der Mitteilung.

Auch Puigdemonts katalanischer Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas zeigte sich von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenig überrascht. Die deutsche Behörde übernehme »die Verteidigung des spanischen Staates«, sagte Alonso-Cuevillas dem katalanischen Radiosender Rac1. Jetzt seien die Gerichte an der Reihe, sich zu äußern.

Die Entscheidung über den Haftbefehl und die Zulässigkeit der Auslieferung liegt bei den Richtern des Oberlandesgerichtes in Schleswig. Wie lange dies dauert, sei »derzeit noch offen«, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es bestätigte zugleich den Eingang des Antrags der Generalstaatsanwaltschaft. Die Richter haben 60 Tage Zeit, den Antrag zu prüfen.

Der von der spanischen Justiz erhobene Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf, trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen ein verfasssungswidriges Referendum abgehalten zu haben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Das entspreche dem Vorwurf des Hochverrats nach deutschem Strafgesetz. Es sei gesetzlich nicht erforderlich, dass die Vorschriften wortgleich seien. Auch der Untreuevorwurf entspreche den deutschen Strafgesetzen.

Puigdemonts Anwälte legten in Spanien Einspruch gegen die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe ein. Der Vorwurf der Rebellion sei nicht haltbar, erklärte Alonso-Cuevillas. Schließlich setze dieser Tatbestand voraus, dass es eine gewaltsame Erhebung gegeben habe. Wenn es im Zuge des Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober überhaupt zu Gewalt gekommen sei, habe es sich um »isolierte« Fälle gehandelt, argumentierte Puigdemonts Anwalt. Agenturen/nd

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