Vier von zehn Arbeitgebern erlauben Homeoffice
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In fast vier von zehn deutschen Unternehmen dürfen Mitarbeiter ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des IT-Verbandes Bitkom unter rund 1500 Unternehmen hervor. Der Anteil der Arbeitgeber, die das Arbeiten zu Hause grundsätzlich erlauben, ist damit deutlich gestiegen - innerhalb eines Jahres von 30 auf 39 Prozent. Gut die Hälfte der Unternehmen (51 Prozent) geht davon aus, dass der Anteil der Heimarbeiter in Zukunft weiter steigen wird.
Gegen die Arbeit daheim sprechen aus Sicht der Unternehmen, die kein Homeoffice ermöglichen, verschiedene Gründe: 56 Prozent von ihnen glauben, dass ohne direkten Austausch unter Mitarbeitern die Produktivität sinkt. Jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) fürchtet eine fehlende Kontrolle der Arbeitszeit.
Unternehmen kaum auf Digitalisierung vorbereitet
Die größeren deutschen Unternehmen sind auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des gleichzeitigen demografischen Wandels nicht ausreichend vorbereitet. Das ist das Fazit einer Befragung der Betriebsräte durch die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. Danach beklagen jeweils rund 70 Prozent der Arbeitnehmervertreter hohen Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Qualifizierung. Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten seien gefährdet, weil viele Betriebe die Chancen der Digitalisierung nicht nutzten.
Click- oder Crowdworking: Geld reicht selten
Mit ein paar Klicks zum großen Geld: Das versprechen Internet-Platformen fürs so- genannte Click- oder Crowdworking. Damit sind Internetnutzer gemeint, die für Unternehmen freiberuflich und meist nebenbei kleine Aufträge erledigen wie Apps testen oder Produktbeschreibungen übersetzen. Davon leben lässt sich nicht, sagt Christian Papsdorf, Juniorprofessor für Techniksoziologie an der Technischen Universität Chemnitz. Es sei relativ schwierig, damit ein vernünftiges Einkommen zu generieren. Hinzu kommen weitere Probleme, allen voran die Rechtslage. Denn viele Fragen, die in einem regulären Arbeitsverhältnis eigentlich geklärt werden müssten, bleiben hier offen - zum Beispiel zum Arbeitsschutz oder zur Unfallversicherung. Zudem werden Clickworker in Streitfällen, etwa ums Geld oder Urheberrecht für geleistete Arbeit, von den Unternehmen oft allein gelassen.
Nur jeder dritte Gründer einer Firma ist eine Frau
Frauen wagen offenbar nur selten den Weg in die Selbstständigkeit. Bei den Gründerberatern der 79 Industrie- und Handelskammern (IHK) bundesweit hätten zwar rund 80 000 Frauen Interesse an der Beratung gezeigt, doch der Anteil der tatsächlichen Geschäfts- oder Firmengründungen durch Frauen liege nur bei knapp 30 Prozent pro Jahr. 70 Prozent der Gründer seien Männer. Gründe für Frauen, nicht in die Selbstständigkeit zu gehen, seien häufig Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Vollzeittätigkeit.
Mitarbeiter müssen ihren Arbeitsplatz aufräumen
Die einen arbeiten gern an einem aufgeräumten Schreibtisch, andere lieben ihr kreatives Chaos. Doch Arbeitgeber haben oft genaue Vorstellungen davon, wie es im Büro aussehen soll. Sie dürfen Mitarbeiter dazu verdonnern, ihren Arbeitsplatz aufzuräumen und dürfen sogar private Deko verbieten.
»Der Schreibtisch beziehungsweise der Arbeitsplatz gehört dem Arbeitgeber«, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. »Deshalb darf er auch entscheiden, wie es da zugeht.« Umgekehrt haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf private Deko am Arbeitsplatz. Allerdings gilt der Grundsatz »Gleiches Recht für alle«. Der Arbeitgeber muss es entweder allen verbieten oder allen erlauben.
Ansonsten hat der Arbeitgeber fast alle Freiheiten, wenn es um den Zustand von Arbeitsplätzen geht. So kann er plötzlich entscheiden, dass er Privat-Deko oder Unordnung auf Schreibtischen nicht mehr erlaubt, nachdem er das vorher stillschweigend geduldet hat. Agenturen/nd
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