Stolperfalle
Urteil
Die aufgeworfenen Kanten stellten für die gebrechlichen und pflegebedürftigen Bewohner eine erhebliche Stolpergefahr dar. Der Betreiber des Wohnheims zahlte dem Vermieter 15 Prozent weniger Miete. Der klagte auf Zahlung des vollen Betrags.
Das Oberlandesgericht Celle (Az. 2 U 216/93) befand die Mietminderung für gerechtfertigt. Der Zustand des Bodens im Heim sei eine Stolperfalle. Die Bewohner wie auch die mit den Räumlichkeiten nicht vertrauten Besucher der Heimbewohner würden durch den sich lösenden Teppich erheblich gefährdet.
Die Höhe der Mietkürzung sei angemessen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die defekten Teppichböden auch rein optisch hervorträten und dadurch den Wert der Wohnungen verringerten. OnlineUrteile.de
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.