Wann zahlt der Mieter pünktlich?

Mietrecht

Für eine lange Zeit war dies der 4. Werktag des zweiten Monats ohne Zahlung. Hatte der Mieter also im Januar nicht gezahlt, konnte am 4. Werktag des Februars die Kündigung erklärt werden. Geschuldet war dies der Tatsache, dass in den allermeisten Mietverträgen eine Regelung enthalten war, im Kern mit folgendem Inhalt:

»Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, wobei der Zahlungseingang bei dem Vermieter maßgeblich ist.«

Mit anderen Worten: Das Geld musste an diesem Tag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein, sonst drohe die Kündigung.

Dieser Regelung wurde aber nunmehr höchstrichterlich ein Riegel vorgeschoben. Nunmehr gilt: Wer die Miete am dritten Werktag des Monats überweist, hat rechtzeitig gezahlt. Es kommt nicht darauf an, wann das Geld tatsächlich auf dem Vermieterkonto gutgeschrieben wird. Anderslautende Klauseln sind unwirksam, entschied der Bundesge...


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