OP durch einen falschen Arzt

Urteil

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Der Mann hatte sein Medizinstudium nie abgeschlossen und sich mit gefälschten Dokumenten eine Zulassung als Arzt erschlichen. Nach seiner Anstellung an der Klinik habe er mehrere Jahre lang zahlreiche Patienten operiert. Diese Eingriffe wurden mit den Krankenkassen abgerechnet. Inzwischen wurde der Mitarbeiter wegen Köperverletzung in zahlreichen Fällen sowie Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Bezirksregierung zog die erschlichene Approbation zurück. Daraufhin forderten die Krankenkassen Geld vom Krankenhaus zurück. Es seien ärztliche Leistungen abgerechnet, die gar nicht von einem Arzt erbracht worden seien. Die Klinik argumentierte, dass zum damaligen Zeitpunkt eine - wenn auch erschlichene - Approbation bestanden habe. Die Leistungen seien auch in medizinisch-fachlicher Hinsicht fehlerfrei erbracht worden.

Das Sozialgericht Aachen (Az. S 13 KR 262/17, 466/16 und 114/17) schloss sich dieser Auffassung an und wies die Klagen ab. Zudem habe der »falsche Arzt« regelmäßig nicht allein operiert, sondern es habe ein anderer »echter« Arzt assistiert. Die Behandlungen seien einwandfrei gewesen. Den Krankenkassen sei auch kein finanzieller Schaden entstanden. epd/nd

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