Kein Korruptionsproblem, soweit bekannt
Zuständiger Staatsanwalt legt Tätigkeitsbericht 2017 vor: gute Bekämpfungserfolge, aber großer Dunkelbereich
»Die Bekämpfung der Korruption in Berlin funktioniert durchaus«, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Freitag vor der Presse im Roten Rathaus. Als Beleg verwies er auf die am Morgen erfolgte Festnahme eines der Bestechlichkeit verdächtigen Polizisten. Die Ermittlungsbehörden in diesem Bereich seien gut aufgestellt, erklärte er anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2017 der Zentralstelle »Korruptionsbekämpfung« beim Generalstaatsanwalt in Berlin.
Das Phänomen der Korruption sei zwar in Deutschland und auch in Berlin weniger präsent, doch gebe es einen großen Dunkelbereich, den man nicht komplett ausleuchten könne. »Wir sind daher darauf angewiesen, dass wir Whistleblower haben, die uns über Korruptionsverdachtsfälle unterrichten«, sagte der Senator. In der Berliner Verwaltung sei dafür vor fünf Jahren das Amt des Vertrauensanwalts eingerichtet worden. Zum 1. August 2017 sei sie mit dem Rechtsanwalt Fabian Tietz besetzt worden.
Bei ihm seien bis zum 31. Januar 2018 schon 17 Hinweise aus der Verwaltung eingegangen, die strikt anonym behandelt würden, versicherte der Anwalt. Er wolle sich in allen Behörden vorstellen und dafür werben, dass, wer Verwaltungsfehlverhalten anzeige, kein »Nestbeschmutzer« sei.
Der Korruptionsbeauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft, Rüdiger Reiff, stellte seinem Tätigkeitsbericht voran: »Es gibt Fälle von Korruption, aber Berlin hat kein Korruptionsproblem.« Das bezog er auf Ämter und Behörden. Gegen Polizeibeamte gebe es pro Jahr drei bis sechs Verfahren wegen Bestechlichkeit, im Justizvollzug fünf bis acht Verfahren.
Laut Bericht nahm 2017 die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangenen Verfahren mit Korruptionsbezug von 110 (2016) auf 114 zu, die der Beschuldigten von 185 auf 114. Doch seien nur zwölf Anklagen erhoben worden (2016: 17). Die meisten Verfahren seien eingestellt worden. Ein Grund dafür sei, dass meist mit Bargeld bestochen werde und so der Nachweis schwierig sei. Insgesamt waren bei der Zentralstelle 476 Vorgänge zur Bearbeitung eingegangen, 36 davon als Strafanzeigen. Die Fallzahlen liegen Reiff zufolge im Bundesdurchschnitt. Bei 6500 Korruptionsstraftaten bundesweit sei der ermittelte Schaden mit insgesamt 123 Millionen Euro »geradezu lächerlich«.
Herausragende Bedeutung hat aus seiner Sicht der Korruptionsfall am Landesamt für Gesundheit und Soziales. Ein von der Staatsanwaltschaft Berlin im Mai 2016 angeklagter, für Asylunterkünfte zuständiger Referatsleiter des Amtes war bereits im Januar 2017 vom Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. So wünsche man sich die Zeitabläufe.
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