Für Kettenbefristung fordert BAG-Präsidentin klare Regeln

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Die Kettenbefristungen von Arbeitsverhältnissen sollte nach Ansicht der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt, Ingrid Schmidt, klarer gesetzlich geregelt werden. »Es gibt bislang keine im Gesetz festgelegte Missbrauchskontrolle«, sagte Schmidt auf der Jahrespressekonferenz des BAG. Sie hoffe, dass die nächste Bundesregierung klärt, unter welchen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers immer wieder mit sachlichem Grund neu befristet werden kann.

Derzeit können Arbeitsverhältnisse ohne sachlichen Grund für maximal zwei Jahre befristet werden. Bei Befristungen mit sachlichem Grund, beispielsweise wegen einer Schwangerschaftsvertretung, sind Kettenbefristungen teils über viele Jahre möglich. Im zwischen Union und SPD neu ausgehandelten Koalitionsvertrag wird die Absicht erklärt, missbräuchliche Kettenbefristungen in Zukunft verhindern zu wollen.

Handlungsbedarf sieht die BAG-Präsidentin auch bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Immer noch werde 2,7 Millionen Menschen der Mindestlohn rechtswidrig vorenthalten. Es gebe zu viele Umgehungsmöglichkeiten, indem beispielsweise bei der Arbeitszeit getrickst werde. Der Zoll brauche daher mehr Kontrollmöglichkeiten.

Weiterbildung per Internet fast alltäglich

Knapp jeder zweite Erwachsene in Deutschland nutzt einer Studie zufolge regelmäßig digitale Medien, um sich weiterzubilden. Mit Abstand meistgenanntes Lernmotiv sei die fachbezogene, berufliche Qualifizierung, erklärte die Bertelsmann-Stiftung in Gütersloh anhand der Ergebnisse des aktuellen »Monitors Digitale Bildung«. Bevorzugt würden vor allem kurze, problem- und handlungsorientierte Wissensangebote wie Erklärvideos, digitale Lernspiele oder -Apps. Der Weg zum passenden Angebot führe in der Regel über die großen Webportale wie Google oder YouTube.

Es zeige sich allerdings, dass Menschen mit Haupt- und Realschulabschluss (32 Prozent in dieser Gruppe) und Nichtberufstätige (28 Prozent) seltener digital lernen als Erwerbstätige und Akademiker (je 59 Prozent).

Reallöhne 2017 um 0,8 Prozent gestiegen

Trotz höherer Verbraucherpreise sind die Reallöhne 2017 gestiegen. Nach Abzug der Inflation konnte knapp 0,8 Prozent mehr Geld ausgegeben werden als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt mit. Die Nominallöhne lagen 2017 bei 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im selben Zeitraum um 1,8 Prozent. 2016 lag das Reallohnplus bei 1,8 Prozent. Im Durchschnitt stiegen die Reallöhne seit 2007 jährlich um 1,0 Prozent.

Arbeitszeit für Lehrer hat sich verlängert

Lehrer in Deutschland arbeiten nach einer Studie im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Schnitt länger als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Seit 20 Jahren seien Lehrern ständig neue Aufgabe aufgesattelt worden. Die Zahl der Pflichtstunden sei teils noch erhöht worden, so die GEW-Bundesvorsitzende Marlis Tepe bei der Vorstellung der Studie in Hannover. Die Gesundheit der Lehrer sei dadurch gefährdet, deshalb sei eine spürbare Entlastung dringend nötig.

Für Lehrer an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien hatte die GEW 20 Studien zur Arbeitszeit aus den vergangenen 60 Jahren auswerten lassen. Danach arbeiten Lehrer pro Woche eine Stunde und 40 Minuten länger als andere öffentliche Angestellte, wobei die Ferienzeiten berücksichtigt wurden.

Zu wenig Tageslicht im Büro macht krank

Tageslicht ist wichtig für die Gesundheit, zu wenig davon kann krank machen. Der Schlaf-Wach-Rhythmus wird gestört. Deshalb haben Arbeitnehmer ein Recht auf Tageslicht. Der Chef muss etwa mit Fenstern oder Oberlichtern dafür sorgen, dass genug Sonne den Weg zum Arbeitsplatz findet. Ist das aus baulichen Gründen unmöglich, gibt es Alternativen wie Tageslichtlampen. Agenturen/nd

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