Laut BGH-Urteil »nicht rechtens«

Kündigung wegen »drohender Zahlungsunfähigkeit«

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Angeblich »drohende Zahlungsunfähigkeit« sei höchstens in besonderen Ausnahmefällen ein Grund für eine solche Maßnahme, entschied der für Mietrecht zuständige Senat des BGH am 7. Februar 2018 (Az. VIII ZR 105/17).

Im vorliegenden Fall war ein Lehrling aus Wendlingen in Baden-Württemberg nach dem Tod seiner Lebensgefährtin in den Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung eingetreten. Der Vermieter kündigte daraufhin und klagte auf Räumung mit Verweis auf das niedrige Lehrlingsgehalt - obwohl die Miete seitdem immer bezahlt worden war.

Schon in den Vorinstanzen war der Vermieter mit seiner Klage unterlegen. Auch der BGH folgte seiner Räumungsklage nicht. Das Landgericht Stuttgart muss nun neu über den Fall entscheiden. dpa/nd

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