- Politik
- »III. Weg«
Auf dem Weg zum Verbot
In Bayern wird diskutiert, wie man gegen eine rechte Kleinstpartei vorgehen kann
Die Neonazi-Partei »Der III. Weg« soll schnellstmöglich verboten werden. Über die Möglichkeiten einer solchen Maßnahme hat sich der Verfassungsausschuss des bayerischen Landtags jüngst beraten, nachdem die Grünen und die CSU entsprechende Anträge eingebracht hatten. Die Fraktionen erkennen im »III. Weg« jeweils eine Gruppierung, die einen »stark neonazistisch geprägten Rechtsextremismus« vertritt. Ihre Mitglieder werden demnach in »militanter Diktion« auf einen Lebensstil eingeschworen, der sich an der »nationalsozialistischen Weltanschauung« orientiert, heißt es unter Berufung auf die Sicherheitsbehörden im Antrag der CSU.
Tatsächlich gibt es derzeit kaum eine neonazistische Partei, die militanter auftritt als »Der III. Weg«. Nach ihrer Gründung im September 2013 hat sich die Gruppierung zunehmend etabliert und verfügt inzwischen in mehreren Teilen Deutschlands über eigene Strukturen. Einer ihrer Aktionsschwerpunkte liegt jedoch in Bayern. »Der III. Weg« profitierte dort von dem Verbot des Neonazi-Netzwerks »Freies Netz Süd« (FNS), das im Jahr 2014 durch das bayerische Innenministerium erwirkt wurde. Wegen der einjährigen Vorlaufzeit, die dem Verbot vorausgegangen war, konnten dessen Mitglieder ihre bisherigen Strukturen in die neue Partei transferieren und ihre Umtriebe unter deren Dach nahtlos fortführen. So sind zahlreiche Führungskader des FNS heute in leitender Funktion beim »III. Weg« aktiv, darunter die Neonazis Matthias Fischer und Tony Gentsch, beide als maßgebliche Köpfe des FNS bekannt.
Unter diesen Voraussetzungen halten es CSU und Grüne für angebracht, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Verbot nach dem Vereinsrecht einsetzt. Das eigentlich naheliegende Vorgehen nach dem Parteiengesetz sei indes nicht angezeigt, da es sich beim »III. Weg« nicht um eine Partei im eigentliche Sinne handle. Sie spielen damit auf den Fall der neonazistischen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) an - eine vermeintliche Partei, die 1995 ebenfalls nach dem Vereinsrecht verboten wurde. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sie nicht die notwendigen Kriterien erfüllt, die charakteristisch für eine Partei sind. Ausschlaggebend für die Entscheidung war vor allem die geringe Zahl der Mitglieder, die fehlende Ernsthaftigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie ihre Betätigungen, die sich »vorwiegend außerhalb der politischen Öffentlichkeit« abspielten.
Auch auf den »III. Weg« könnten einige dieser Kriterien zutreffen, glauben die Grünen. Es bestünden demzufolge »begründete, ernsthafte Zweifel, ob die Partei ›Der III. Weg‹ nach dem Gesamtbild ihrer politischen Verhältnisse eine politische Partei (…) ist«, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Als Begründung führen sie »erhebliche Defizite im personell-organisatorischen Bereich« und fehlende »besondere Aktionen und Aktivitäten in der Öffentlichkeit« an. Zudem mangle es der Kleinstpartei an realer Unterstützung in der Bevölkerung, die ein weiteres Kriterium für den Parteistatus sein kann. Bei der Beteiligung an den Landtagswahlen 2016 in Rheinland-Pfalz konnte sie beispielsweise lediglich 0,1 Prozent der Zweitstimmen erzielen, was dem schlechtesten Ergebnis aller Parteien entsprach.
Für die Grünen ist das Grund genug, ein Vereinsverbot einzuleiten. Sollte dies allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, müsste alternativ ein Parteienverbot oder der Ausschluss von der Parteienfinanzierung geprüft werden. Begründet wird die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme mit der offenen Verfassungsfeindlichkeit, die der »III. Weg« zur Programmatik erhoben hat. In ihrem »10-Punkte-Programm« lehnt sich die Partei etwa offen an das 25-Punkte-Programm an, das die Politik NSDAP bestimmte. Darüber hinaus schrecke sie nicht »vor Bedrohungen für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen« zurück und lehne die demokratische Ordnung ab.
Im Falle eines Verbots, das aufgrund der bundesweiten Ausrichtung in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fällt, würden die rund 300 Aktivisten kurzzeitig ihre politischen Strukturen verlieren. Längerfristige Auswirkungen dürfte ein solches Vorgehen jedoch kaum haben: Bei den Angehörigen der Partei handelt es sich überwiegend um gefestigte Neonazis, die ihre Aktivitäten nach einer kurzen Unterbrechung vermutlich einfach unter einem neuen Dach weiterführen würden.
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