Stimmen zählen wie im Bund

Bayerns Kommunen bekommen neues Wahlrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Nur fünf Jahre nach der letzten Novelle bekommt Bayern schon wieder ein neues Kommunalwahlrecht. Der Landtag stimmte am Donnerstag für die Anwendung des Berechnungsverfahrens Sainte-Laguë/Schepers. Damit wird bei den im Herbst anstehenden Kommunalwahlen im Freistaat bereits die gleiche Auszählmethode für die Sitzverteilung verwendet wie seit 2008 bei den Bundestagswahlen. In Bayern wurde die kommunale Sitzverteilung seit 2013 mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet. Ziel der Neuerung ist es, bei Wahlen die Stimmergebnisse genauer in Mandate umrechnen zu können.

Da sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umlegen lassen, kann immer nur mittels komplizierter mathematischer Verfahren eine möglichst genaue Annäherung erreicht werden. Ursprünglich hatte die CSU-Fraktion dazu das sogenannte d’Hondt-Verfahren durchsetzen wollen. Dies hatten aber sowohl Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) als auch Experten bei einer Anhörung massiv kritisiert, weil dadurch größere Parteien wie die CSU bevorzugt werden. Das d’Hondt-Verfahren gilt als überholt und wird fast nirgendwo in Deutschland mehr angewandt.

Seehofer, der am Donnerstag erneut im Landtag nicht anwesend war, hatte seiner Fraktion im März 2017 Arroganz der Macht vorgeworfen und das Projekt gestoppt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete die Gesetzesreform als Konsequenz aus den Erfahrungen bei den jüngsten Wahlen. Mit der Novelle könne nicht nur der Wille der Wähler bestmöglich berücksichtigt werden, auch würden durch die Gesetzesreform arbeitsaufwendige Wahlwiederholungen reduziert und Verfahren entbürokratisiert.

Obwohl die Opposition den Wechsel zum Verfahren Sainte-Laguë/Schepers generell lobte, verweigerte sie dem Gesetz die Zustimmung. SPD, Grüne und Freie Wähler rechtfertigten dies mit Mängeln im Gesetz - etwa mit der von der CSU abgelehnten Senkung des Wahlalters - und damit, dass die CSU alle Änderungswünsche der Opposition mit ihrer Mehrheit aus »parteipolitischer Sturheit« verhindert habe. dpa/nd

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