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Nordosten will Vertretungen gewährleisten

Jedes fünfte Kleinkind von Tagesmutter betreut

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hat die Leistungen der knapp 1200 Tagesmütter und -väter bei der Kinderbetreuung im Land gewürdigt und Hilfe etwa bei Krankheitsvertretung zugesichert. Für die Einführung von Vertretungsmodellen, mit deren Hilfe die Betreuung auch bei Urlaub oder Krankheit gewährleistet werden soll, stelle das Land 470 000 Euro zur Verfügung. Das Geld komme fünf Landkreisen und Schwerin zugute, die allesamt noch keine Vertretungssysteme installiert hätten, sagte Drese am Samstag bei einer Informationsveranstaltung in Wulkenzin. Im Kreis Ludwigslust-Parchim und in der Hansestadt Rostock existierten bereits Vertretungsmodelle, die mit Hilfe von EU-Fördermitteln aufgebaut wurden.

In Mecklenburg-Vorpommern werden rund 23 000 Kinder unter drei Jahren in einer Krippe oder bei Pflegeeltern betreut. »Die Kindertagespflege steht in Mecklenburg-Vorpommern gleichberechtigt neben der Förderung in Kindertageseinrichtungen«, betonte Drese. Sie sei Teil eines integrierten Betreuungssystems. Das gehe in der Öffentlichkeit, wenn immer nur von Kitas gesprochen werde, manchmal unter, räumte die Ministerin ein. Ein erweitertes Angebot zur Aus-, Fort- und Weiterbildung solle dazu beitragen, dass eine qualifizierte Betreuung gewährleistet ist. Dieses Maßnahmenpaket werde vom Bundesverband für Kindertagespflege als »bundesweit vorbildlich« bezeichnet.

Laut Sozialministerium wird jeder vollzeitbelegte Platz in Mecklenburg-Vorpommern vom Land - unabhängig, ob in Kita oder Tagespflege - mit 1413 Euro gefördert. Jedes fünfte Kind unter drei Jahren wird dabei im Land von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Mit 18 Prozent ist der Anteil doppelt so hoch wie in Ländern wie Berlin, Hamburg oder Brandenburg. Bundesweit beträgt der Anteil der Kindertagespflege etwa 15 Prozent.

In vielen Kommunen beklagen Tagesmütter und -väter aber eine schlechte Bezahlung. Das Verwaltungsgericht Schwerin stärkte ihnen den Rücken und entschied, dass in Schwerin und Rostock die Vergütungshöhe neu berechnet werden muss. Mehrere Tagespfleger aus beiden Städten hatten auf juristischem Weg mehr Geld für ihren Job gefordert. dpa/nd

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