Lebenslange Haftstrafe nach Dreifachmord

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Frankfurt (Oder). Wegen dreifachen Mordes ist ein 25-Jähriger in Ostbrandenburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach den Mann am Freitag schuldig, am 28. Februar 2017 innerhalb weniger Stunden seine Großmutter und anschließend zwei Polizisten getötet zu haben. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest - das heißt, dass der Verurteilte auch nach 15 Jahren Haft nicht automatisch aus dem Gefängnis kommt.

Dem Urteil zufolge hatte der Mann zunächst seine Großmutter an deren 79. Geburtstag im gemeinsamen Wohnhaus in Müllrose (Oder-Spree) erstochen. Auf der anschließenden Flucht vor der Polizei überfuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Beamte, die ihn an einer Straßensperre an der nahe gelegenen Bundesstraße bei Beeskow stoppen wollten. Beide Polizisten waren sofort tot.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf zwölf Jahre Gefängnis plädiert.

Die Rentnerin war gestorben, nachdem ihr Enkel sie mit Fäusten und einem Küchenstuhl attackiert hatte und mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen hatte. Der Angriff soll sich an einem Streit um eine vollgestellte Badewanne entzündet haben.

Die 49 und 52 Jahre alten Polizisten hatten eine Straßensperre eingerichtet und versucht, das Fluchtauto mit einer auf die Fahrbahn gelegten Nagelkette zu stoppen. Der Flüchtenden, der mit dem Pkw seiner Großmutter unterwegs war, hatte aber mit hoher Geschwindigkeit direkt auf die beiden am Straßenrand Stehenden zugehalten und sie überfahren.

Der Fall hatte auch deshalb bundesweit aufmerken lassen, weil der heute 25-Jährige in einem früheren Prozess wegen Raubes vom selben Landgericht für schuldunfähig erklärt worden war, nachdem ihm ein Gutachten eine »undifferenzierte Schizophrenie« attestiert hatte. Das Gericht hatte damals zwar die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, diese allerdings auf Bewährung ausgesetzt. Der junge Mann war damit auf freiem Fuß.

Der Verurteilte stand am Tattag den Ermittlungen zufolge unter Drogeneinfluss. Im Prozess hatte er aber zugegeben, für den Tod der drei Menschen verantwortlich zu sein. dpa/tm

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