Der Wolf im Jagdrecht
»Wir brauchen bis zum 31. Januar 50 000 Unterschriften«, wirbt Mario Borchert. Er ist Unternehmensberater, Jäger und Gemeindevertreter der Feuerwehr in Damelack. Bei der Bundestagswahl 2017 war er als unabhängiger Direktkandidat im Wahlkreis 56 im Nordwesten Brandenburgs angetreten - mit nur einer Forderung: Der unter Artenschutz stehende Wolf solle ins Jagdrecht aufgenommen werden. 0,5 Prozent der Stimmen hat Borchert bei der Wahl erhalten.
Er gibt nicht auf. Eine von ihm bereits im September an den Bundestag gerichtete Online-Petition mit der Forderung Wolf ins Jagdrecht ist am 2. Januar freigeschaltet worden. Doch wieder erlebt Borchert mit seinem Ansinnen nur einen äußerst bescheidenen Zuspruch. Lediglich 291 Unterschriften sind bislang geleistet worden.
Borchert wünscht sich, dass ein wildbiologisches Gutachten dazu angefertigt wird, wie gut sich die Wolfsbestände in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Bei einer isolierten Population könnte der Bestand bei etwa 1000 Exemplaren als nicht gefährdet eingestuft werden, argumentiert Borchert in der Begründung seiner Petition. Bei miteinander vernetzten Populationen könnten schon 250 Exemplare für diese Einstufung genügen.
Würde sich Borchert mit seinen Ansichten durchsetzen, so könnten Wölfe gejagt werden. Im Moment ist ein Abschuss ausnahmsweise nur möglich, wenn sich ein bestimmtes Tier auffällig benimmt und Menschen gefährden könnte oder wenn es wiederholt in ein und die selbe Viehherde einbricht und großen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Aber auch in diesen Fällen ist der Abschuss nur erlaubt, wenn nichts anders hilft, wenn sich der Wolf beispielsweise nicht einfangen ließ. 2017 zahlte Brandenburgs Agrarministerium 76 532,30 Euro Entschädigung für gerissene Schafe, Ziegen und Kälber.
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