Freispruch für Halles OB Wiegand ist rechtskräftig

  • Lesedauer: 1 Min.

Magdeburg. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) muss sich im Zusammenhang mit der Bezahlung engster Mitarbeiter nicht mehr vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Halle hat ihre Revision gegen einen Freispruch Wiegands beim Landgericht Magdeburg vom 6. Oktober 2017 am Mittwoch schriftlich zurückgenommen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Das Landgericht Magdeburg hatte Wiegand vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Es habe sich kein Schuldnachweis finden lassen, hieß es damals zur Begründung. Der Oberbürgermeister hatte stets beteuert, er habe sich rechtskonform verhalten. Wiegand war vorgeworfen worden, seine Büroleiterin und zwei Referenten kurz nach seinem Amtseintritt 2012 ohne Ausschreibung und in zu hohen Tarifgruppen eingestellt zu haben. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal