Von der Salami über die Nobeluhr bis zur Dampflok
Diebesgut, Gepfändetes und alte Justizmöbel bringen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 2,9 Millionen Euro ein
Düsseldorf. Wenn Diebe und Betrüger auffliegen, kann der Staat sichergestellte Beute versteigern. Jedes Jahr wechseln bei Justizauktionen illustre Gegenstände den Besitzer - möglichst zugunsten der Geschädigten, ansonsten zugunsten der Staatskasse. 2017 Jahr verzeichnete das vom nordrhein-westfälischen Justizministerium betriebene Onlineauktionsportal bereits einen Umsatz von über 2,9 Millionen Euro bei mehr als 6100 weit über die Landesgrenzen hinaus genutzten Auktionen. Wie das Ministerium in Düsseldorf mitteilte, ist das nach vorläufigen Zahlen schon jetzt ein Plus von 500 000 Euro im Vergleich zu 2016.
Die vor zehn Jahren gestartete Plattform wird von Staatsanwälten, Gerichten und Gerichtsvollziehern aus allen Bundesländern genutzt, um Diebesgut, Hehlerware und andere Beute zu versteigern, die nicht an die Eigentümer zurückgegeben werden kann. Seit 2016 beteiligt sich auch die österreichische Justiz. Insgesamt wurden durch das Portal nach Angaben des NRW-Ministeriums schon über 20 Millionen Euro erwirtschaftet.
Zu den aufsehenerregendsten Stücken gehörten in den vergangenen Jahren die Nobeluhr von Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und der Bentley des verurteilten Kunstberaters Helge Achenbach. Auf den Internetseiten des Justizauktionsportals finden sich neben Luxusautos und Schmuck immer wieder auch Kuriositäten - so eine von Dieben erbeutete Salami, die in kürzester Zeit versteigert war, oder eine 135 Tonnen schwere Dampflokomotive, die für 30 000 Euro an einen Selbstabholer ging. »Wenn einem angeklagten Top-Manager die Armbanduhr vom Handgelenk gepfändet wird oder eine bekannte Größe im Rotlichtmilieu nicht mehr im Sportwagen, sondern mit der Straßenbahn vorfährt, hat das nicht nur eine sehr hohe abschreckende Wirkung«, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). »Durch den Verkauf dieser Luxusartikel haben die Geschädigten eine reelle Chance, ihren Schaden ersetzt zu bekommen.«
Nach Möglichkeit wird versucht, den Verkaufserlös denjenigen zugute kommen zu lassen, die von den Dieben oder Betrügern geschädigt worden sind - auch, wenn nicht der konkret entwendete Gegenstand gefunden wird, sondern andere Beute des Täters zu Geld gemacht werden kann. Daneben nutzt die Justiz die Plattform, um ausgesonderte Bücher, Computer oder Schreibtische aus eigenen Beständen zu verkaufen.
»Niemand braucht sich zu fürchten, bei dem Onlinekauf übers Ohr gehauen zu werden«, versichert Biesenbach. »Die Abwicklung der Auktion wird von der Justiz selbst vorgenommen.« Damit seien gute Qualität und Abwicklung garantiert. dpa/nd
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