Darf das TV-Team denn da drehen?

Rheinland-Pfalz ist Nr. 1 bei Informationsanfragen

  • Jens Albes, Mainz
  • Lesedauer: 3 Min.

Einblick zum Beispiel in ein Gutachten zu Kirchenglocken oder in eine Drehgenehmigung an der Autobahn: Rheinland-Pfalz gilt bei der Beantwortung von Informationsanfragen von Bürgern und Verwaltungen bundesweit als ein Vorreiter. 2017 zählte der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, nach eigener Auskunft vom Mittwoch bislang fast 140 schriftliche Anfragen - nach 104 im vergangenen Jahr. Andere Bundesländer hätten jährlich oft nur zehn bis 20.

Seit Anfang 2016 gilt in Rheinland-Pfalz das Landestransparenzgesetz. Das wird laut Kugelmann immer bekannter, auch dank Schulungen seiner Behörde. Dieser stünden für Informationsanfragen zwei Vollzeitstellen und jährlich rund 100 000 Euro zur Verfügung. Das seien eine oder eineinhalb Stellen mehr als in manchen anderen Bundesländern.

Am 1. Januar 2018 geht zudem die nächste Stufe der Transparenz-Plattform online, auf der Behörden Informationen für die Bürger bereitstellen. Beispielsweise sind hier laut Kugelmann künftig auch Zuwendungen ab 1000 Euro an die öffentliche Hand zu sehen.

Kommunen tun sich nach seinen Worten manchmal schwerer als Landesbehörden bei Bürgeranfragen: »Sie sagen: Wir haben keine Leute, keine Zeit, kein Geld.« Viele Bürger wissen laut Kugelmanns Sprecherin Martina Schlögel auch nicht, dass eine einfache Frage beispielsweise zum Ausbau einer Schule gleich mehrere Abteilungen einer Gemeinde beschäftigen kann. Kugelmann betonte aber, dass kommunale Bedenken in der Regel ausgeräumt werden könnten - Bürger hätten einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Informationen.

Und Querulanten? Kugelmann nennt sie lieber »Intensivpetenten«, von denen es aber nur wenige gebe - und meist dann doch mit einem nachvollziehbaren Anliegen. Verweigert eine Behörde berechtigte Auskünfte, hat der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit keine direkten Strafmöglichkeiten. Er kann aber Beanstandungen aussprechen und dabei auch eine Aufsichtsbehörde einbinden, die ihrerseits Anweisungen geben darf, zum Beispiel die Kommunalaufsicht bei einer sich verschlossen gebenden Gemeinde.

Kugelmann berichtete von mehreren Anfragen dieses Jahres im Detail. Etwa von dem Besitzer eines Wochenendhauses in der Pfalz, dessen Nachbar ihn mit den Glocken einer für Hochzeiten zu mietenden Kapelle gestört habe. Laut einem Schallschutzgutachten der Gemeinde gab es keine unzulässige Belastung. Der Hausbesitzer wollte das Gutachten einsehen, die Kommune sperrte sich, Kugelmanns Behörde erreichte die Herausgabe. Das Ergebnis war für die Gemeinde laut Schlögel »ein bisschen peinlich«: Das Gutachten habe statt auf mehreren Messungen an verschiedenen Punkten des Grundstücks auf einem einzigen Ablesen eines Handmessgeräts auf der Terrasse beruht. Der Streit dauert an.

In einem anderen Fall wurde ein Autofahrer von einem Polizeihubschrauber bei einer nicht näher erklärten Ordnungswidrigkeit ertappt. Zugleich drehte dort ein Fernsehteam eine Dokumentation über die Polizei. Es verzichtete auf Aufnahmen des Verkehrssünders nach dessen Protest. Dennoch wollte der Mann über das Innenministerium in Mainz die Drehgenehmigungen einsehen - und durfte dies auch nach einer Intervention des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit. dpa/nd

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