Warum Pflegeverträge nicht rechtens sind

Verbraucherzentrale Brandenburg

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat in mehreren Verträgen von ambulanten Pflegediensten rechtswidrige Bestimmungen gefunden, die Verbraucher benachteiligen. Zum Beispiel beschränken die Unternehmen die Haftung für den Verlust von Haustürschlüsseln oder behalten sich das Recht zu Preiserhöhungen vor, auch wenn die Kosten tatsächlich nicht steigen.

Die VZB hat vier ambulante Pflegedienste abgemahnt: die advita Pflegedienst GmbH, die LebenPLUS GbR, die Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH sowie einen Brandenburger Einzelunternehmer. Die Unternehmen haben sich daraufhin verpflichtet, künftig auf die unlauteren Klauseln zu verzichten.

Unternehmen dürfen Haftung nicht ausschließen

»Viele Unternehmen nutzen rechtswidrige Vertragsbestimmungen, die Pflegebedürftige benachteiligen«, berichtet Dunja Neukamp, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Viele Unternehmen begrenzen die Haftung und damit ihre Sorgfaltspflicht beispielsweise für die Schlüssel der Pflegebedürftigen oder generell für Sachschäden«, bemängelt die Expertin. »Wir halten diesen Ausschluss für unzulässig, da Unternehmen für sogenannte wesentliche Vertragspflichten haften.«

Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht das ebenso und argumentiert, dass der Patient dem Pflegepersonal durch die Übergabe des Schlüssels Zugriff auf seinen geschützten Wohnbereich ermögliche und damit eine besondere Schutzpflicht des Dienstes einhergehe. »Pflegedienste müssen den überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Pflegebedürftigen sorgsam aufbewahren. Jeder Haftungsausschluss für verlorene Schlüssel ist damit ungültig, auch bei nur leicht fahrlässig verschuldetem Verlust«, so die Verbraucherschützerin. In allen vier abgemahnten Pflegeverträgen fand sich eine solche unlautere Klausel.

Verträge können jederzeit gekündigt werden

»Verbraucher dürfen Verträge mit ambulanten Pflegeunternehmen laut Gesetz jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen«, so die VZB-Expertin. Drei der vier abgemahnten Unternehmen haben sich daran jedoch nicht gehalten. Die Verbraucherzentrale entdeckte hier gesetzeswidrige Kündigungsklauseln in all diesen Verträgen. So sollten Verbraucher Kündigungsfristen einhalten oder verpflichtet werden, bei außerordentlicher Kündigung einen Grund anzugeben.

Investitionskosten dürfen nicht einfach steigen

Zwei der abgemahnten Unternehmen hatten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass sie die sogenannten Investitionskosten immer dann erhöhen dürfen, sobald die Kosten für die Pflege steigen. Darunter fallen Ausgaben, die den Betrieb des ambulanten Dienstes sicherstellen, zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten für Autos.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist diese Koppelung jedoch nicht rechtens. Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall entschieden, dass Unternehmen grundsätzlich nur tatsächliche Kostensteigerungen weitergeben dürfen. Demnach können zwar steigende Pflegekosten weiterberechnet werden. Die Investitionskosten dürfen jedoch nicht automatisch mit angehoben werden.

Verbraucher, die in ihrem ambulanten Pflegevertrag solche oder ähnliche Bestimmungen finden, können sich für eine Vertragsprüfung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.

Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Berlin und Saarland steht innerhalb des Projektes »Marktprüfung ambulante Pflegeverträge« ein Infotelefon unter der Nummer (0331) 98 22 99 88 (montags von 9 bis 13 Uhr, mittwochs von 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr) sowie das Informationsportal www.pflegevertraege.de zur Verfügung.

Verbraucher sind aufgerufen, Kopien ihrer Pflegeverträge mit ambulanten Pflegeanbietern per Mail an pflegevertraege@vzb.de oder postalisch an die Verbraucherzentrale Brandenburg (Babelsberger Str. 18, 14473 Potsdam) zu schicken.

Auf diesem Wege verschaffen sich die Verbraucherschützer einen detaillierten Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen und mahnen im Einzelfall auch ab.

Das Projekt läuft noch bis Februar 2018. vzb/nd

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