Lichterketten und brennende Tanne
Urteile zur Weihnachts- und Adventszeit
Der Mieterverein Dresden und Umgebung hat die wichtigsten mietrechtlichen Urteile zur Weihnachts- und Adventszeit zusammengestellt:
Lichterketten: Lichterketten sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Es ist Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken (Landgericht Berlin, Az. 65 S 390/09). Wird durch grelle und flackernde Weihnachtsdeko des Nachbarn ein Mieter am Schlaf gehindert, kann der verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.
Adventskränze: Sie kön...
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