Und still amtiert das Bergamt
Die Stralsunder Behörde hat für Nord Stream 2 längst eine erste Teilgenehmigung erteilt
Im deutschen Genehmigungsverfahren für den Bau der umstrittenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 hat das Projekt eine erste Hürde genommen. Das Bergamt Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern erteilte eine erste Teilgenehmigung für den Bau der Trasse. Wie aus dem der dpa vorliegenden und erst jetzt öffentlich gewordenen Dokument hervorgeht, bezieht sich die bergbaurechtliche Genehmigung auf die Errichtung der Pipeline im Ostseebereich des deutschen Festlandsockels.
Das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern als übergeordnete Behörde des Bergamtes bestätigte, dass die Teilgenehmigung bereits am 2. November ergangen sei. Auf die Frage, warum das Bergamt dies nicht kommuniziert habe, hieß es aus dem Ministerium: »Das Bergamt unterrichtet nicht über jeden Bescheid die breite Öffentlichkeit.«
Ein Sprecher der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 bezeichnete die Erlaubnis als »einen ersten Schritt« in Richtung deutscher Gesamtgenehmigung. Demnach stehen noch zwei Bescheide aus, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (zuständig für die Ausschließliche Wirtschaftszone) und vom Bergamt Stralsund (zuständig für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns) zu erteilen seien. Dabei werden auch die von Nord Stream angestrebten und teils umstrittenen Umweltausgleichsmaßnahmen beurteilt.
Das Bergamt Stralsund schätzt in der bergbaurechtlichen Genehmigung ein, dass die Auslegung der beiden parallel verlaufenden Rohrleitungen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone dem Stand der Technik entspricht. Auch geht die Behörde davon aus, dass Munitionsaltlasten auf dem Meeresboden keine Gefährdung für die Pipeline darstellen. Eine Beeinträchtigung »überwiegender öffentlicher Interessen«, die nicht durch eine Befristung oder Auflage ausgeglichen werden könnten, sei nicht zu befürchten, heißt es weiter in der Genehmigung.
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Laut Bundesberggesetz darf diese erste Genehmigung nur dann versagt werden, »wenn eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen oder eine Gefährdung von Sachgütern oder eine Beeinträchtigung überwiegender öffentlicher Interessen« zu befürchten sei. Nach den bestehenden Erkenntnismöglichkeiten gehe weder durch die Verlegung noch durch den Betrieb der beiden Rohrleitungen eine solche Gefährdung aus, heißt es in dem Schreiben weiter.
Die Leitung mit einer Transportkapazität von jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas ist innerhalb der EU politisch höchst umstritten. Befürchtet wird eine zunehmende Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen. Die Trasse wird von mehreren osteuropäischen Ländern vehement abgelehnt. Zuletzt hatte die EU-Kommission eine Initiative für neue Auflagen zum Betrieb der Gasleitung gestartet.
Der Pipelinebauer Nord Stream 2 will 2018 mit der Verlegung der Rohre beginnen. Ende 2019 könnte den Plänen zufolge das erste russische Gas durch die Pipeline nach Deutschland strömen. Alle Genehmigungsverfahren verliefen nach Plan, sagte der Sprecher von Nord Stream 2. dpa/nd
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