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Kreditfrist zur Zahlung an Altanschließer

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Abwasserverbände sollen drei Monate länger Zeit bekommen, ihre Anträge auf zinslose Darlehen des Landes zu stellen. Wie Innenstaatssekretärin Katrin Lange am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags weiter mitteilte, seien die einzureichenden Unterlagen so umfangreich, dass die auf den 31. Dezember 2017 festgelegte Frist unbedingt verlängert werden müsse.

Der Kreditfonds wurde aufgelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt hatte, dass Anschlussbeiträge zu Unrecht gefordert worden seien. Laut Staatssekretärin Lange wurden Hilfen des Landes Brandenburg im Umfang von 43,4 Millionen Euro beantragt, 18 Millionen Euro seien durch Bescheide zugesichert worden. 6,6 Millionen Euro seien bislang abgerufen worden. Weitere Entscheidungen stünden an.

Auf Nachfrage teilte Lange mit, dass es verschiedene Anträge auf Staatshaftung gegeben habe, die aber alle abgelehnt worden seien. Als sich Grundstückseigentümer auf die Staatshaftung beriefen und ihre Anschlussbeiträge zurückforderten, haben sich die Abwasserverbände darauf berufen, dass die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung vom Land Brandenburg ausdrücklich bestätigt worden sei. Die Gerichte waren indessen teils anderer Auffassung.

Der Fonds in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro ist laut Lange »nach bisheriger Kenntnislage ausreichend«. Doch: »Nicht alle haben sich zurückgemeldet.«

Aus den Reihen der Abwasserverbände hatte es zwischenzeitlich geheißen, mit Darlehen sei ihnen nicht viel geholfen, da Kredite mit vergleichsweise geringen Zinsen gegenwärtig nicht schwer zu bekommen seien. Wenn, dann sollte das Land Brandenburg die Summen nicht borgen, sondern schenken.

Es gibt verschiedene Rechnungen, um wie viel Geld es geht. Wenn alle Grundstückseigentümer ihr Geld zurückerhalten würden, nicht nur jene, die gegen ihre Beitragsbescheide geklagt oder wenigstens Widerspruch eingelegt haben, dann könnte eine Gesamtsumme von mehr als 600 Millionen Euro zusammenkommen.

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