Gemeindefinanzierung wird erneut Fall für das NRW-Verfassungsgericht
Münster. Nordrhein-Westfalens Verfassungsgerichtshof muss sich erneut mit der Finanzausstattung der NRW-Kommunen befassen. Diesmal geht es um das Gemeindefinanzierungsgesetz für 2015. Verhandelt wird am 18. Januar 2018, wie der Gerichtshof in Münster mitteilte. Geklagt haben die Städte Münster und Blomberg (Lippe) sowie die Gemeinde Hellenthal im Kreis Euskirchen. Sie kritisieren eine aus ihrer Sicht willkürliche Umverteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen zu ihren Lasten. Dadurch seien etwa im Fall der Stadt Münster die Zuweisungen im Jahr 2015 um 18 Millionen Euro niedriger ausgefallen als ursprünglich eingeplant. dpa/nd
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