Werbung

Til Schweiger gewinnt Streit um Facebookbeitrag

Landgericht Saarbrücken weist Antrag von Kritikerin auf einstweilige Verfügung zurück

  • Lesedauer: 2 Min.

Saarbrücken. Der Schauspieler Til Schweiger hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor Gericht gewonnen. Den Antrag einer Schweiger-Kritikerin, den Post zu löschen, wies das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag ab. Der Filmstar habe zwar das Persönlichkeitsrecht der 58-Jährigen verletzt, als er eine private Nachricht der Saarländerin mit ihrem Namen und Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit sei dies aber gedeckt, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Jung.

Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja »aus eigenem Antrieb« an einer kontroversen öffentlichen Debatte teilgenommen. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger »in nicht unerheblicher Weise« angegriffen. Sie hatte den Schauspieler nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe - eine Aussage, die Schweiger bestritt.

Zudem ging sie ihn an: »Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.« Der Schauspieler antwortete ihr darauf »hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?« - und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite. Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländerin auch beschimpft und verspottet wurde. Dieser Kritik müsse sie sich stellen, urteilten die Richter. Ihre Aufforderung an Schweiger, das Land zu verlassen, sei »von kaum zu unterschätzender Bedeutung«. Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich. Sie habe sogar eine Morddrohung erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisantin der AfD, hatte sie betont. Der Schauspieler dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländerin hatte den Schlagabtausch mit Schweiger selbst in einem Internetforum mit mehr als 25 000 Mitgliedern öffentlich gemacht - bevor sie vor Gericht auf Unterlassung klagte. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal