Arbeitsministerium für arbeitsfreien Heiligabend

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Potsdam. Das brandenburgische Arbeitsministerium hat an den Einzelhandel appelliert, im Interesse der Beschäftigten die Supermärkte an Heiligabend weitgehend geschlossen zu halten. «Das Ministerium ruft die Brandenburger Einzelhandelsunternehmen auf, im Sinne der Familienfreundlichkeit am 24. Dezember ihre Läden nach 14 Uhr zu schließen», sagte Ministeriumssprecherin Marina Ringel am Sonnabend. «Noch besser wäre es allerdings, die Geschäfte an diesem Tag gar nicht erst zu öffnen und damit jede Hektik kurz vor der Bescherung zu vermeiden.» Ringel begrüßte es ausdrücklich, dass einige Supermarktketten freiwillig auf die Möglichkeit der Ladenöffnung an Heiligabend verzichten wollen, der in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt. «Sie ermöglichen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern damit ein stress-

und arbeitsfreies Weihnachtsfest.» Nach dem brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz können Geschäfte, die überwiegend Lebensmittel anbieten, an dem Sonntag von 7 bis 14 Uhr öffnen. Für andere Verkaufsstellen mit einem bestimmten Sortiment sind Öffnungszeiten zwischen fünf und acht Stunden erlaubt. Auch die Gewerkschaften hatten den Handel aufgerufen, auf diese Möglichkeit in Brandenburg zu verzichten. dpa/nd

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