Fragerecht im Bundestag gestärkt

Karlsruhe: Bundesregierung hat Parlament unzureichend informiert

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestags auf Kontrolle der Bundesregierung in einer weitreichenden Entscheidung erneut gestärkt. Die Bundesregierung ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Anfragen des Parlaments öffentlich zu beantworten, weil es ansonsten »Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken kann«, heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Geklagt hatten die Grünen, deren Fragen im Jahr 2010 unter anderem zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie zur Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21 von der Bundesregierung nur unvollständig oder überhaupt nicht beantwortet worden waren.

Das Urteil regelt erstmals, dass die Regierung nicht nur über ihre eigene Tätigkeit Auskunft geben muss, sondern auch über Aktivitäten von Unternehmen, die sich in ihrer Hand befinden sowie über nachgeordnete Behörden wie etwa die BaFin. AFP/nd

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