In NRW dürfen sie kleiner als 1,68 m sein

Streit um die Mindestgröße bei Polizeibewerbern

Wer als Mann zur Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW) will, musste bislang 1,68 Meter groß sein. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Urteil vom 21. September 2017 (Az. 6 A 916/16) diese Regelung für rechtswidrig erklärt und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Zur Begründung verwiesen die Richter auch auf den in der deutschen Verfassung verankerten Leistungsgrundsatz, wonach der Zugang zum Beamtenverhältnis ausschließlich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängen darf.

Laut einer Untersuchung des Landes, die sich unter anderem auf eine Studie der Deutschen Sporthochschule Köln stützt, sei ab einer Größe von 1,63 Metern von einer Polizeidiensttauglichkeit auszugehen, heißt es in dem Urteil. Insofern sei die Mindestgröße für Bewerberinnen zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in NRW nicht zu beanstanden. Die aktuelle Rechtsprechung des OVG Münster hat voraussichtlich we...


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