Grünes Dach (hier) nicht auf Kosten des Mieters
Betriebskosten
Der Vermieter möchte die Kosten an den Mieter weitergeben, der wiederum will natürlich nur das zahlen, was er tatsächlich verbraucht hat oder von dem er sich einen entsprechenden Nutzen verspricht.
Eine Grundlage zur Frage, welche Kosten vom Mieter zu tragen sind, stellt die Betriebskostenverordnung dar. In dieser ist ein Katalog von Kostenarten aufgeführt, die bei dem Eigentümer durch das Eigentum, das Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Da es sich um eine bekannte und auch für jedermann zugängliche Verordnung handelt, ist es auch ausreichend, wenn der Vermieter die Regelung im Vertrag benennt und es vereinbart wird, dass die Kosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter getragen werden sollen.
Aber auch dies führt nicht dazu, dass alle Fragen geklärt sind. Denn bei dem Katalog handelt es sich nur »Kostenar...
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