Sturz vom Kamel
Urteil
Dies entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 24. Juni 2015 (Az. 111 C 30051/14). Hat das Tier gescheut, ohne dass der Kamelführer etwas dagegen hätte tun können, kann der Urlauber keine Forderungen stellen.
Im verhandelten Fall hatte ein Münchner eine zweiwöchige Ägyptenreise mit Nil-Kreuzfahrt gebucht. Vor Ort buchte er einen Landausflug und einen Ausritt auf einem Kamel dazu. H...
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