Sturz vom Kamel

Urteil

Dies entschied das Amtsgericht München mit Urteil vom 24. Juni 2015 (Az. 111 C 30051/14). Hat das Tier gescheut, ohne dass der Kamelführer etwas dagegen hätte tun können, kann der Urlauber keine Forderungen stellen.

Im verhandelten Fall hatte ein Münchner eine zweiwöchige Ägyptenreise mit Nil-Kreuzfahrt gebucht. Vor Ort buchte er einen Landausflug und einen Ausritt auf einem Kamel dazu. H...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -