Was alles mitvermietet wird
Serie zum Mietrecht
Ein Mieter muss nicht ohne Weiteres den Einbau einer neuen, aber nicht gleichwertigen Einbauküche dulden, entschied das Landgericht Hamburg (Az. 311 S 101/02). Laut DMB hatte ein Vermieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche vermietet. Diese war nach fast 20-jähriger Nutzung noch funktionsfähig, lediglich einzelne technische Geräte waren erneuerungsbedürftig.
Das Gericht entschied, der Mieter müsse zwar dulden, dass die nicht funktionsfähigen Geräte ersetzt werden, nicht aber, dass die Küche komplett ausgetauscht werde. Der Vermieter könne auch nicht argumentieren, der Kücheneinbau sei eine Modernisierung und müsse deshalb vom Mieter geduldet werden. Die bloße Erneuerung einer schon vorhandenen Einbauküche ist keine Modernisierung, eine Erhöhung des Gebrauchswertes findet nicht statt. Der Mieter hatte zwar urs...
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