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- Wasserwerfer in Brandenburg
Teurer Spaß für den Ernstfall
Der Unterhalt der neuen Wasserwerferstaffel der Polizei kostet pro Jahr rund 80.000 Euro
Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) wollte eine Wasserwerferstaffel und hat sie bekommen. Seit Mitte des Jahres sind die Fahrzeuge einsatzbereit. Schon im Dezember 2016 wurde ein fabrikneuer Wasserwerfer vom Typ WaWe 10 geliefert, im April 2017 traf ein gebraucht gekauftes Vorgängermodell WaWe 9 ein. Stationiert sind beide samt Führungsfahrzeug und zwei Sonderwagen beim Polizeipräsidium in Potsdam.
Doch es gab im ersten Halbjahr nur zwei Einsätze - bei einem kurzfristig verbotenen Musikfestival an einem Kiessee bei Schönefeld und am 1. Mai in Hamburg. Für den Einsatz in der Hansestadt sind dem Land Hamburg 6034,90 Euro in Rechnung gestellt worden. In beiden Fällen haben die Wasserwerfer nur dagestanden und nicht gespritzt. Selbst bezahlen musste das Land Brandenburg die Wasserwerfer nicht. Die Finanzierung erfolgte durch den Bund. Aber der Unterhalt schlägt mit jährlich rund 80 000 Euro zu Buche. Das alles geht aus einer Antwort des Innenministers auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (LINKE) hervor.
Johlige hielt die Anschaffung von vornherein für fragwürdig. »Es hat sich gezeigt, das unsere Bedenken gerechtfertig waren«, sagt sie jetzt. »Die Wasserwerferstaffel kostet im Unterhalt und wird eigentlich nicht gebraucht.« Für die wenigen Fälle, in denen die Staffel benötigt werde, hätte man wie früher auf die Wasserwerfer anderer Bundesländer zurückgreifen können. Ihre Sorge, so räumt Johlige ein, dass die Wasserwerfer, wenn sie einmal da sein, auch in Situationen eingesetzt werden, in denen es gar nicht notwendig wäre, die habe sich »glücklicherweise bisher nicht bestätigt«. Das werde sie weiter im Blick behalten. In einigen Momenten könne die Anwesenheit von Wasserwerfern zur Eskalation beitragen, urteilt die Abgeordnete. Material für den Fall einer Eskalation ist jedenfalls prinzipiell immer an Bord - es kann dem Wasser beigemischt werden.
2012 hatte das Land Brandenburg die eigenen Wasserwerfer aus Kostengründen mit dem Hintergedanken abgeschafft, erforderlichenfalls könne man sich ja welche borgen. 2012 sei prognostiziert worden, dass die Einsätze mit Wasserwerfern »auf einem niedrigen Niveau bleiben werden«, bestätigt der Innenminister. Doch sowohl bundesweit als auch in Brandenburg habe sich spätestens 2014 die Zahl solcher Einsatzlagen erhöht. Das Vorhalten und der Einsatz von Wasserwerfern seien »zwingend erforderlich«, um die Einsatzhundertschaften »wirksam zu unterstützen«.
Der Landtagsabgeordnete Thomas Jung (AfD) poltert, dass die Wasserwerfer der Polizei »unbedingt« erhalten bleiben müssen. Die Fahrzeuge seien »ein wichtiger Garant für unsere Sicherheit«, sagt Jung - und meint dies wörtlich, da er zur Begründung vom linken »Lynchmob« vor Wohnhäusern von AfD-Mitgliedern spricht. Die Wasserwerferstaffel stand bereit, als Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am 9. September einen Wahlkampfauftritt in Potsdam absolvierte und es in unmittelbarer Nähe drei Gegenveranstaltungen gab. Doch es blieb friedlich. Auch hier musste nicht gespritzt werden.
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