Wenn das Beamten-Ruhegeld höher ist als das frühere Gehalt
Sachsens Rechnungshof mahnt eine solide Finanzplanung der CDU/SPD-Landesregierung an und rügt Verschwendung
Dresden. In Zeiten sprudelnder Steuerquellen sollte Vorsorge für magere Jahre getroffen werden - dazu hat der Sächsische Rechnungshof eindringlich den Staat gemahnt. Bei der Vorstellung des Jahresberichts warnte Präsident Karl-Heinz Binus am Montag in Dresden davor, sich von den aktuell guten Steuereinnahmen blenden zu lassen. »Ein nachhaltig tragfähiger Haushalt muss nicht nur auf Einnahmeschwankungen durch Ausgaben-Anpassung, sondern auch auf unvorhergesehene Mehrausgaben reagieren können.« Man sollte daher die gute Einnahmeentwicklung der nächsten Jahre nutzen, um den Haushalt ausreichend flexibel zu gestalten, betonte Binus. Es sei eine langfristige Planung der Finanzen notwendig. Zu den größten Haushaltsrisiken zähle der demografische Wandel.
Dessen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, so Binus, müssten schon aktuell im Fokus stehen und »nicht erst, wenn in zehn oder 20 Jahren klar wird, dass jetzt festgelegte dauerhaften Ausgaben mit den Einnahmen vielleicht kaum noch finanzierbar sind, ohne an anderer Stelle tiefe Einschnitte vornehmen zu müssen«. Der Rechnungshofpräsident vermisst hier bisher ein Konzept.
Bei der Prüfung der öffentlichen Finanzen nahm die Behörde auch Versorgungsleistungen für politische Beamte des Landes unter die Lupe. Zu den Beispielen gehören neben den Staatssekretären der Landtagsdirektor, der Präsident der Landesdirektion und der Regierungssprecher. Die Ausgaben für deren Besoldung und Versorgung hätten sich von 2008 bis 2015 mehr als verdoppelt, wird kritisch angemerkt. Bei fast zwei Dritteln habe das aktive Beamtenverhältnis mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Durchschnittsalter von 55 Jahren geendet. Durch eine Sonderregelung bei der Anrechnung anderer Erwerbseinkünfte könne ihr Einkommen später dann sogar bis zu 30 Prozent über dem der aktiven Zeit liegen. Der Rechnungshof empfiehlt, den Kreis der Personen einzugrenzen oder ganz auf diesen Status zu verzichten.
Gerügt wurden zum Beispiel auch die ineffiziente Nutzung von Dienstwagen, der Planung und Ausschreibung von Projekten, beim Um- und Ausbau von Staatsstraßen sowie bei der beruflichen Bildung Gefangener. Laut Rechnungshof hatte das Justizministerium die berufliche Qualifizierung von Häftlingen von 2012 bis 2015 mit rund 23 Millionen Euro EU-Mitteln gefördert. Vollwertige Berufsabschlüsse hätten die Teilnehmer aber kaum erreichen können.
Beim Wolfsmanagement wiederum empfehlen die Kontrolleure, die Aufgaben stärker beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu bündeln. Beim Sozialministerium schließlich fehle ein Gesamtüberblick über die vergebenen Studien, Gutachten und Beratungsleistungen. dpa/nd
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