Ex-Geschäftsführer muss 390 000 Euro zahlen
Neubrandenburg. Der frühere Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Müritz in Mecklenburg-Vorpommern, Peter Olijnyk, soll 390 000 Euro an den Verein zurückzahlen. Das hat das Landgericht Neubrandenburg am Donnerstag entschieden. Der Manager hatte mit Hilfe des damaligen Vorstandsvorsitzenden ein unverhältnismäßig hohes Jahresgehalt von 150 000 Euro plus weiterer Zahlungen sowie 30 000 Euro Tantiemen bezogen, was bei einem Sozialverband nicht zulässig ist. Nach Bekanntwerden der Zahlungen war dem Geschäftsführer gekündigt worden. Der Vorstandsvorsitzende - zugleich Vize-Chef der Awo im Land und im Kreisverband - legte nach den Vorwürfen sein Amt nieder. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide wegen des Verdachts der Untreue. Ex-Geschäftsführer Olijnyk hatte seinerseits unter anderem auf Rücknahme der Kündigung geklagt sowie auf eine Betriebsrente. Das Gericht wies diese Klage ab. dpa/nd
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