Gericht: Keine Einwände bei Gleichstellungsgesetz

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Greifswald. Das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungskonform. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies die Beschwerde eines Landesbeamten als unbegründet zurück. Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert. Nach Ansicht der Richter ist die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Thiele. dpa/nd

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