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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Frauke Petry

Ex-AfD-Chefin muss sich vor Gericht wegen Verdacht des Meineids veranworten

  • Lesedauer: 3 Min.

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die frühere AfD-Parteichefin Frauke Petry Anklage wegen des Verdachts auf Meineid erhoben. Ihr wird vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben, teilte die Justizbehörde am Mittwoch in Dresden mit. Der Landtag hatte unlängst die Immunität von Petry aufgehoben. Sie war in der vergangenen Woche aus der Fraktion und der AfD ausgetreten.

Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes- und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden im Mai eingestellt.

Sollte das Dresdner Landgericht die Anklage zulassen, wird in einem Prozess geklärt werden müssen, ob Petry absichtlich gelogen hat oder sich nur falsch erinnerte. Dann hätte sie lediglich fahrlässig gehandelt. Bei einer Verurteilung wegen Meineids droht ihr eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die uneidliche Falschaussage wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft.

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie seinerzeit.

Der LINKEN-Landtagsabgeordnete André Schollbach, der den Fall zur Anzeige gebracht hatte, verzichtete nach der Anklageerhebung am Mittwoch auf scharfe Äußerungen und blieb ganz im Duktus seines Berufsstandes – er ist Anwalt: »Der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen.« Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestünden berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. dpa/nd

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