Kein Gewissenstest

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Potsdam. Nach Ansicht der Landtagsabgeordneten Inka Gossmann-Reetz (SPD) hat die AfD mit ihrem Antrag, für Zuwendungen an Vereine eine Extremismusklausel einzuführen, eine Scheindebatte angezettelt. Mittlerweile müsste jedem Informierten klar sein, dass eine staatliche Gewissensprüfung in Form einer Extremismusklausel grundgesetzwidrig sei, erinnerte Gossmann-Reetz. Zur Begründung ihres dennoch vorgelegten Antrags habe die AfD wahrheitswidrig behauptet, dass im Potsdamer Jugendzentrum »Freiland« gewalttätige Demonstrationen zum G 20-Gipfel vorbereitet worden seien. Doch auf solche Anschuldigungen habe die AfD bereits im Potsdamer Stadtparlament die eindeutige Antwort bekommen: Das Demo-Training der im Freiland eingemieteten Jugendorganisation »Die Falken« habe demnach ausschließlich legale und friedliche Protestformen sowie den Umgang mit kritischen Situationen auf Demonstrationen vermittelt. Kein Teilnehmer des Trainings sei als Gewalttäter bei den G20-Ausschreitungen in Erscheinung getreten.

Die AfD hatte verlangt, dass sich Vereine, die vom Land Brandenburg finanziell gefördert werden, schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Der Landtag lehnte das Ansinnen am Mittwoch ab. Der AfD-Abgeordnete Thomas Jung machte SPD, LINKE und Grünen daraufhin den Vorwurf, die Gefahr des Linksextremismus zu verharmlosen.

Auf Bundesebene ist die 2011 von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte Extremismusklausel wieder abgeschafft worden. af

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