Höchststrafe für Zschäpe gefordert

Anklage beantragt im NSU-Prozess lebenslange Haft

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München. Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Die Gesamtstrafe könne nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag zum Abschluss des mehrtägigen Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung.

Jeweils zwölf Jahre in Haft sollen die mutmaßlichen Terrorhelfer André E. und Ralf Wohlleben. E. wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen, bis das Gericht über den Antrag der Anklage auf sofortige Untersuchungshaft entschieden hat. Dies soll am Mittwoch geschehen. Für Carsten S., der die Waffe einst zusammen mit Wohlleben beschafft haben soll, forderte der Ankläger eine Jugendstrafe von drei Jahren. Holger G. soll wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung fünf Jahre in Haft. Agenturen/nd

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