Checklisten im Asylverfahren
Qualitätskontrollen sollen Wiederholung eines Falls wie Franco A. verhindern / Asylverfahren dauern länger
Nürnberg. Mit einem neuen, dreistufigen System der Qualitätskontrolle will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Fehler bei Asylverfahren verhindern. Es zieht damit Konsequenzen aus dem Fall des terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich erfolgreich als syrischer Flüchtling ausgab, obwohl er noch nicht einmal Arabisch sprach. Eine der wichtigsten Neuerungen seien Checklisten nach jedem Verfahrensschritt, sagte BAMF-Präsidentin Jutta Cordt der Deutschen Presse-Agentur. »Wenn ich zum Beispiel eine Aktenanlage mache, muss die erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt sein, gegebenenfalls die Spracherkennung erfolgt und das Handy ausgelesen sein.« Erst wenn alle Schritte erfüllt seien, könne es weitergehen - etwa mit der Anhörung. Obendrein gebe es bei zehn Prozent aller Asylfälle Zwischenprüfungen durch einen zweiten Mitarbeiter.
Bevor ein Verfahren weitergehen könne, werde jeder Teilschritt nochmals nachvollziehbar kontrolliert, sagte Cordt. Denn bei Franco A., der vom BAMF einen Schutzstatus zugesprochen bekam, habe es »in jedem Verfahrensschritt Fehler gegeben - bei der erkennungsdienstlichen Behandlung, bei der Antragsannahme, bei der Anhörung und bei der Entscheidung«.
In jeder Außenstelle des BAMF gebe es mindestens einen sogenannten Qualitätsförderer, der sich bei Auffälligkeiten mit dem Bearbeiter austausche. So könnten die Mitarbeiter schnell dazulernen. Aus dem internen Computersystem gingen nun zudem Details eines Prüfverfahrens hervor. »Bisher konnte man aus dem IT-System nicht ersehen, wie geprüft wurde. Jetzt muss der Mitarbeiter dokumentieren, was genau er geprüft hat, und dies verbindlich im System hinterlegen.« Zudem würden alle Bescheide am Ende nochmals von einem weiteren Mitarbeiter in Augenschein genommen.
In einem dritten Schritt würden bestimmte, in Stichproben ausgewählte Verfahren erneut von Experten aus der BAMF-Zentrale durchleuchtet. Das Referat für Qualitätssicherung sei dafür auf aktuell 20 Mitarbeiter verdoppelt worden, sagte Cordt. Neben diesen Qualitätskontrollen gebe es im BAMF zahlreiche Nachschulungen für die Mitarbeiter. Damit sei im Juli begonnen worden. Bis Ende Februar 2018 sollen sie abgeschlossen sein.
Nach Bekanntwerden des Falls Franco A. hatte das BAMF bereits 2000 ähnliche Fälle nachträglich geprüft. Dabei seien aber »keine systemischen Fehler« festgestellt worden, sagte Cordt. Neben dieser ersten Schnellmaßnahme hatte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zudem angeordnet, dass 80 000 bis 100 000 bereits entschiedene Asylfälle einem vorgezogenen Check unterzogen werden. Diese sogenannte Widerrufsprüfung ist ohnehin gesetzlich vorgesehen und findet normalerweise drei Jahre nach der Entscheidung statt. Die Arbeit daran habe im August begonnen, sagte Cordt.
Nach einem Bericht der Funke Mediengruppe ist die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren weiter gestiegen - auf 11,7 Monate im zweiten Quartal 2017 nach 10,4 Monaten im ersten Quartal. Von dieser Entwicklung hatte Cordt aber schon im Juni berichtet. Sie begründete dies damit, dass jetzt die komplizierten Altfälle abgearbeitet würden. Für neu gestellte Asylanträge betrage die Zeit bis zur Entscheidung nur noch 1,4 Monate. dpa/nd
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