Verfassungsschützer vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Düsseldorf. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz muss sich von Dienstag an in Düsseldorf vor dem Landgericht wegen versuchten Geheimnisverrats verantworten. Der 52-Jährige soll versucht haben, geheime dienstliche Informationen an Islamisten zu verraten - war dabei aber an einen verdeckten Ermittler geraten. Das Landgericht hat für den Fall zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Deutlich weitergehenden Vorwürfen der Ermittler hat die Justiz inzwischen einen Riegel vorgeschoben und diese nicht zur Verhandlung zugelassen. Während die Behörden nach der Verhaftung des Familienvaters mitgeteilt hatten, dieser habe sich unbemerkt islamistisch radikalisiert, sehen die Gerichte dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.