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Land aus der Bodenreform zurückgegeben

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Rund die Hälfte der Bodenreformflächen, die sich das Land Brandenburg unter der alten SPD/CDU-Regierung auf sittenwidrige Art und Weise angeeignet hatte, ist inzwischen zurückgegeben. Darüber informierte Finanzminister Christian Görke (LINKE) am Dienstag, als er die »neue Bilanz zu den im Jahr 2010 gestarteten Maßnahmen« vorlegte.

Das Land hatte nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs doch noch nach den Erben von Bodenreformland gesucht - Bodenreformland, das in mehr als 7000 Fällen vom Fiskus »einkassiert« worden war. Das Land hatte sich in die Grundbücher eintragen lassen, wenn nicht gleich ein Erbe oder Eigentümer zur Stelle war.

»Die neue Bilanz zeigt, dass sich die Aufrufe und die Ermittlungen von Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken ausgezahlt haben«, sagte Görke. In 3753 Fällen konnte ihm zufolge Bodenreformland an die Eigentümer oder Erben zurückgegeben werden. Zusammen waren es rund 6700 Hektar. Dazu haben die seit 2010 erfolgten Aufrufe in der Presse, im Bundesanzeiger und in den Amtsblättern der Kommunen sowie die 2012 begonnenen gezielten Recherchen durch die Brandenburgische Bodengesellschaft beigetragen.

Wie sich das Land ehemals Grundstücke unter den Nagel gerissen hat, wurde vom Bundesgerichtshof als »sittenwidrig« eingestuft. Die Frage, ob das Vorgehen rechtswidrig war, ist allerdings nicht so leicht zu beantworten. Das Thema ist komplex und verworren. Eigentümerinteressen, Besatzerrecht, DDR-Auslegung, Spitzfindigkeiten und europäische Rechtsprechung ergeben ein für den juristischen Laien kaum zu entwirrendes Knäuel. Die Enteignung von Großgrundbesitzern und Kriegsverbrechern sowie die Landvergabe an Landarbeiter und Kleinbauern wurde 1990 ausdrücklich anerkannt und sollte Bestand haben. Das war für die spätere Lage juristisch von Belang. Männer und Frauen bekamen ab 1945 in Ostdeutschland jedoch nur dann Bodenreformland, wenn sie es auch bearbeiteten (»Junkerland in Bauernhand«). Sie konnten es nicht veräußern. Verließen sie das Dorf und suchten sich Arbeit in der Stadt, verfiel ihr Recht auf Grund und Boden.

Zu DDR-Zeiten verließen Tausende Bauern ihre Höfe und zogen beispielsweise auch in den Westen. Zu Beginn der DDR lebten 70 Prozent ihrer Einwohner auf dem Land und 30 Prozent in der Stadt. Am Ende war es umgekehrt. Viele Bauern wurden Industriearbeiter und Angestellte und verwirkten so ihr Recht auf den Boden, den sie Jahre nach der Bodenreform in eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) eingebracht hatten. Das spielte in der Lebenswirklichkeit der DDR praktisch keine Rolle. Doch nach der Wende hatte der Boden plötzlich auch wieder für Privatleute einen Wert.

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